15-11-2012 21:37
Ein Artikel wurde von der Türkei aus ersteigert. Meine Nachricht bezüglich der zusätzlichen Versandkostenwurden aufgenommen und ich sollte mich um den Preis hierzu kundtun. Ja, das habe ich dann mitgeteilt, was dies kosten wird bei DHL und seit dem habe ich nichts mehr gehört. Das ist nun 32 Tage her. Kann ich den Artikel so wiedereinsetzen und dieses Geschehen als neue Erfahrung buchen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Zusatztipp:
In deinen Angeboten befindet sich kein Gewährleistungsausschluss. Den solltest du immer einfügen, da du sonst auch als Privatverkäufer gesetzlich haftbar bist.
Du kannst den Artikel natürlich wieder einstellen.
Drei Jahre nach dem aktuellen Verkauf. So lange hat der jetzige Käufer Anspruch auf den Artikel.
Oder: Du kündigst den jetzt bestehenden Kaufvertrag rechtswirksam.
Dazu musst dem Käuer nachweislich (!, ggf. per Einschreiben) eine angemessene Frist (mind. 10 WERKtage) zur Zahlung setzen. Dabei musst du die Folgen einer Nichtzahlung (hier eben Kündigung des Kaufvertrages deutlich enkündigen).
Reagiert der Käufer dann nicht, könntest du den Artikel wieder einstellen.
Unabhängig davon solltest du einen nicht bezahlten Artikel bei ebay melden.