18-10-2017 13:31
Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern Eure Meinung:
Artikel nach England verkauft, für 17.- Euro versichert und trakkbar verschickt.
Artikel wird nicht zustellt, die Gründe kenne ich (noch) nicht im Detail. Das DHL-Trakking besagt, es gab wohl zunächst ein Problem mit der Adresse und danach einen vergeblichen Zustellversuch. Ein weiterer Zustellversuch soll noch erfolgen (dieser Status ist aber seit einer Woche unverändert). DHL schreibt zum Versand in UK, dass 2 Zustellversuche erfolgen.
Der Käufer schimpft seit einer Woche, will sofort sein Geld zurück und meint, dass das Trakking bei UK-Mail (andere Trakkingnummer) besagt, der Artikel sei auf dem Weg zurück zu mir.
Meine Frage:
Welche Erstattung steht dem Käufer zu ?
- Kaufpreis + Porto Hinsendung
- nur Kaufpreis (Porto wurde verbraucht)
- Kaufpreis abzuglich Kosten der Rücksendung (die ich bei der DHL jawohl zahlen muss)
Danke für Eure Einschätzung !
Hallo @wohinmitmutti
bevor ich mich um die Frage einer Rückerstattung vertiefen würde, wär ich erst mal leicht argwöhnisch. Man liest nicht selten in der Comm etwas über Betrugsversuche mit Käufen aus England.
Erst wenn ich die Sendung auch tatsächlich wieder retour erhalten würde, würde ich mir die Frage stellen. Regulär würde dem Käufer m.M. nur der Kaufpreis zustehen. Hab ich aber ehrlich gesagt nicht genau Ahnung. Ist halt ne knifflige Frage, wo und ob man ein Verschulden bei dem von Dir beauftragten Zustelldienstleister finden kann bzw. der Fehler in der falschen Adressangabe des Käufers zu finden ist.
Wird aber wahrsch. alles weniger relevant sein, wenn Dein Käufer mit PP bezahlt hat. Denn dann hast Du das Recht auf Käuferschutzentscheidung sowieso an PP abgetreten, die Kaufpreis und VSK erstatten würden.
Die Nummer liest sich auf jeden Fall ein wenig suspekt.
Wenn die Adresse (vermutlich aus PayPal-Zahlung) zu 100% korrekt war,
brauchst Du eigentlich nur den Kaufpreis nach Erhalt der Rücksendung zu entrichten.
Wenn Du bei internationalem Versand das Häkchen bei sinngemäß "Rücksendung, wenn Adressat nicht abholt / ermittelbar" in der DHL-Paketscheinerstellung gesetzt hattest und die DHL Dir dafür auch die Portokosten auferlegt, ziehst Du diesen Betrag ebenfalls ab (so das in der PayPal-Rückabwicklung möglich ist).
Wie gesagt nur, wenn Du alle Vorgaben zum Versand von eBay / PayPal / DHL und somit Deine Pflichten korrekt erfüllt hattest.
Was sagt denn eigentlich die Royal Mail auf deren Seiten zur Sendungsverfolgung? Wird Dir auf der DHL-Seite kein Link zur Sendungsverfolgung im Zielland genannt?
Die Sendungsverfolgung auf der Seite des Käuferlandes ist wesentlich aufschlussreicher als die der DHL und erst recht verglichen mit der von eBay.
https://www.royalmail.com/track-your-item#/
P.S.
In Großbritannien wird so gut wie immer der Name oder gar die Original-Unterschrift des Empfängers der Sendung mit genannt bzw. gezeigt. Auch bei Einschreiben.
@wohinmitmutti schrieb:Hallo,
zu folgendem Sachverhalt hätte ich gern Eure Meinung:
Artikel nach England verkauft, für 17.- Euro versichert und trakkbar verschickt.
Artikel wird nicht zustellt, die Gründe kenne ich (noch) nicht im Detail. Das DHL-Trakking besagt, es gab wohl zunächst ein Problem mit der Adresse und danach einen vergeblichen Zustellversuch. Ein weiterer Zustellversuch soll noch erfolgen (dieser Status ist aber seit einer Woche unverändert). DHL schreibt zum Versand in UK, dass 2 Zustellversuche erfolgen.
Der Käufer schimpft seit einer Woche, will sofort sein Geld zurück und meint, dass das Trakking bei UK-Mail (andere Trakkingnummer) besagt, der Artikel sei auf dem Weg zurück zu mir.
Meine Frage:
Welche Erstattung steht dem Käufer zu ?
- Kaufpreis + Porto Hinsendung
- nur Kaufpreis (Porto wurde verbraucht)
- Kaufpreis abzuglich Kosten der Rücksendung (die ich bei der DHL jawohl zahlen muss)
Danke für Eure Einschätzung !
Servus @wohinmitmutti
In Deutschland reicht Paypal der proof of shipping,
in USA nicht,
in UK weiß ich es nicht.
Bei Fallöffnung würde PP dem Käufer Kaufpreis + einmal VSK erstatten,
wenn man dem Käufer recht gibt.
Die Anschrift habt Ihr abgeglichen ?
Es kann nichts verschmiert oder verwischt worden sein
oder gar unleserlich ?
Nach Ursachenklärung und Rückerhalt
würde ich mich entscheiden,
wenn es nicht sowieso über einen Streitfall bei PP geht.
| Betreff | Hilfreich |
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