28-03-2017 22:57
Hallo.
Ich habe aus England einenen Artikel bestellt. Dieser wich aber erheblich von der Beschreibung ab.
Also habe ich eine ebay Rückerstattung gestartet. Der Verkäufer hat zugestimmt.
Dann habe ich auf das Rücksendeetikett gewartet auf das mich ebay hingewiesen hat. Es kam aber nichts.
Zwei telefonate mit ebay Kundenservice später wusste ich dass der Verkäufer mir das garnicht schicken kann, sondern dass ich den Versand erstmal selber tragen muss.
Nach Aussage der ebay Mitarbeiter ist das aber kein Problem weil das Porto in diesem Fall vom Verkäufer rückerstattet wird.
Ich hab mich mit dem Verkäufer auf Post International mit tracking für 9, 50 € geeinigt.
Alle Belege und die tracking Nummer hab ich auf der Rückgabe Seite hochgeladen.
Jetzt hat der Verkäufer aber nur den Kaufpreis und den ursprünglichen Versand zurückerstattet.
Meine 9, 50 € fehlen.
Jetzt noch ein Telefonat mit dem ebay Kundenservice. Ich soll ebay.co.uk eine Mail mit dem Problem schicken weil ebay.de nichts machen kann.
Langam wird es echt anstrengend. Wo soll ich die email Adresse her bekommen?
Wer kann mir helfen, dass ich mein Geld zurück bekomme?
Logg dich mit deinen deutschen eBay-Kundendaten bei ebay.co.uk ein und versuch doch mal, von dort aus Kontakt mit dem britischen eBay-Ableger aufzunehmen und den Vorfall zu klären.
Finde ich ja fast sarkastisch, daß ausgerechnet eBay-Deutschland dich bittet, schriftlichen Kontakt mit eBay UK aufzunehmen - Mailkontakt mit eBay-Support ist ja nicht mal hier in Deutschland möglich, statt dessen immer wieder das Drängen auf telefonischen Kontakt, über den sich im Zweifelsfall nichts nachweisen läßt.
Da die Briten ja bis auf Weiteres noch Mitglied in der EU sind, hast du zusätzlich die Möglichkeit, beim europäischen Mahngericht in Berlin-Wedding einen Mahnbescheid gegen den UK-Verkäufer zu beantragen. Dies geht relativ unbürokratisch auch online und kostet ca. € 30,--. Diese Gebühr kannst du dir mit deinen bereits entstandenen Rücksendekosten im Verlauf des Mahnverfahrens vom Verkäufer erstatten lassen. Du zahlst also nicht drauf. Im Gegenteil - kommt der Verkäufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und du erhälst abschließend vom Berliner Mahngericht einen vollstreckbaren Titel, kann es für den Verkäufer richtig teuer werden. Der Titel läßt sich durch einen britischen Anwalt mit entsprechenden Kosten für den Verkäufer auch in UK vollstrecken.
Entscheidend ist, daß du Nachweise vorlegen kannst, aus denen hervorgeht, daß der Verkäufer der mit dir getroffenenen Vereinbarung nicht vollständig nachgekommen ist. Diese Nachweise, wie Quittung der Rücksendekosten, Sendungsempfang beim Verkäufer sowie Korrespondenz sind bei Antragstellung eines europäischen Mahnverfahrens mit einzureichen (natürlich in Kopie, niemals im Original!!!).
Erfahrungsgemäß reicht vielleicht auch schon die gemäßigte Androhung eines solchen Verfahrens gegen den Verkäufer, bleibt er die Kosten der Rücksendung weiterhin säumig.
Vielleicht weiß der Verkäufer auch einfach nicht, wie er den fälligen Betrag erstatten soll? Über Paypal läßt sich maximal der Wert der Transaktion erstatten. Für deine Rücksendekosten müßte der Verkäufer eine zusätzliche Zahlung mit Paypal veranlassen, für die widerum du als Zahlungsempfänger dann Gebühr an Paypal zahlst.
Weiß du denn eigentlich so genau, was der Fragesteller tatsächlich gemacht hat, wenn er schreibt
"Also habe ich eine ebay Rückerstattung gestartet." ???
Möglicherweise hat er ja formell einfach nur einen Widerruf durchgeführt, anstatt den Artikel offiziell zu reklamieren
Im übrigen bestehen innerhalb der EU sowieso gewisse Unterschiede beim Gewährleistungsrecht und der Art der Nachbesserung
http://shopbetreiber-blog.de/2016/08/18/gewaehrleistungsrecht-in-uk/
Wie sicher bist du dir also, dass es den Fragesteller nicht einfach nur noch überflüssigerweise 30€ extra für nichts kosten würde, wenn er deinen Rat befolgt?
Grundsätzlich gilt, daß du zunächst froh sein kannst, daß der Verkäufer den Artikel überhaupt zurücknehmen wollte. Erfahrungsgemäß machen (gewerbliche) Händler dies zunehmend ungern, da dies Mehraufwand für sie bedeutet, den sie nicht bezahlt bekommen. Auch, wenn Verkäufer in ihren Angeboten gern mit 60-tägiger Rücknahmegarantie prahlen heißt dies noch lange nicht, daß sie das auch gewährleisten. Habe ich vor kurzem mit einem chinesischen Verkäufer erleben dürfen, der eine Rücksendung des von mir als mangelhaft erhaltenen Artikels kategorisch ablehnte.
Meiner Ansicht nach hast du soweit alles richtig gemacht; entscheidend ist das Aufbewahren von Korrespondenz mit dem Verkäufer, aus der eindeutig hervorgeht, daß er der Übernahme der Rücksendekosten zustimmt sowie der Belege der durch die Rücksendung entstandenen Kosten. Erfahrungsgemäß wirst du bei eBay mit einer Beantragung der Erstattung der dir entstandenen Rücksendekosten auf Granit beißen; eBay will damit nichts zu tun haben und fühlt sich auch nicht genötigt, für seine Mitglieder hier aktiv zu werden. Paypal erstattet auch nur maximal die von dir bei Kauf veranlasste Zahlung, nicht jedoch weitere, zusätzlich entstandene Kosten, wie in deinem Fall aus Rücksendung eines mangelhaften Artikels.
Da die Briten jedoch - noch - Mitglied in der EU sind, kannst du hier in Deutschland beim Amtsgericht Wedding und dem dort ansässigen europäischen Mahngericht einen europaweit gültigen Mahnbescheid beantragen. Das geht auch online ohne viel Papierkrieg, dazu mußt du etwas Google-Recherche betreiben. Die Antragstellung kostet etwa € 30,--, die du neben deinen Rücksendekosten beim Verkäufer geltend machen kannst - du zahlst also nicht drauf. Im Gegenteil kann dies jedoch für den Verkäufer richtig teuer werden, kommt er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach und läßt es zur Abgabe eines vollstreckbaren Titels kommen, der europaweit Gültigkeit hat und auch in UK umgesetzt und vollstreckt werden kann.
Häufig wirkt auch schon die gemäßigt formulierte Androhung eines solchen Verfahrens und dessen Konsequenzen gegenüber dem Verkäufer Wunder. Viel Glück!
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