30-11-2012 20:29
Hallo!
(vorweg: Bin mit der Ebay- Foren- Suche nicht klargekommen - glaub eigentlich nicht, dass ich der erste bin, der das fragt. Nun ja, zur Sache:)
Wie ist das eigentlich mit der gesetzlichen Sachmängelhaftung bei Artikeln, die ich auf Ebay ersteigere (vom kommerziellen Verkäufer) und die direkt auf mein Gebot hin importiert werden (zumeist aus Hongkong), d.h. die nicht in Deutschland gelagert wurden o.ä.
Gilt bei diesen Artikeln die 2-jährige gestzliche Sachmängelhaftung?
Und wie steht es mit dem 14- tätigen Rückgaberecht?
Hoffe auf erleuchtende Antworten!
(und bitte darum, nur zu antworten, wenn jemand es wirklich weiß - mir denken, wie es wahrscheinlich ist, kann ich selber 😉 )
Wer in Deutschland anbietet, der hat sich an deutsche Gesetze zu halten.
Es liegt an dir, das ggf. ins Ausland einzuklagen.
Das lohnt in den meisten Fllen nicht.