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Selbstabholer - Frist für Selbstabholer -

Hallo , weiß vielleicht irgendjemand wie man sich verhalten soll wenn der Fall so liegt :

 

A verkaufte kl.Schrank an Selbstabholer. Dieser überwies das Geld zwar nach  ca. 2 Wochen und nun meldet dieser sich nicht mehr. A. schrieb mehrmals den Käufer an , auch mit dem Hinweis das der Schrank wegen Platzmangel angeboten wurden ist und defintiv weg muß.  Käufer schweigt nach nunmehr ca. 6 Wochen nach Auktionsende immer noch.

 

Was tun ???

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Hallo,

 

nur ganz kurz oder sonst später noch mal...

 

Dürfte somit Annahmeverzug sein....daher Selbsthifeverkauf....darunter mal googeln....

 

Frist setzen, dass er es abholt. Ansonsten ankündigen (den Termin), zu welchem du es auf seine Rechnung wieder versteigerst...

Geld bekommt er....

 

Ev. zweite Lösung, wenn du die Möglichkeit hast....Garage vom Bekannten vorhanden? Frist setzen, dann dort einlagern gegen Miete....wenn Auktionsgeld aufgebraucht....neu versteigern oder in die Tonne....Problem ev., sachgemäß auseinanderbauen (Zeugen)....man hat den Aufwand....gut, *hust*...wenn noch Platz, kann er ja später nicht kontrollieren, ob die Garage ab Miete auch direkt genutzt wurde.....

 

Aber, wenn das Teil weg muss...wohl Annahmeverzug....dürfte die rechltich korrekte Lösung sein...

 

Gruß allura

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