21-08-2018 23:15
Ich habe ein Paket mit einer nagelneuen Playstation nach Armenien versendet. Diese ist auch angekommen.
Jetzt behauptet der Käufer sie wäre nicht neu. da die originalverpackung geöffnet worden sei. Ich habe dem Käufer mitgeteilt das ich die playstation bei einer Verlosung gewonnen habe und direkt von Amazon zugesendet bekommen habe. Ich habe lediglich
den Inhalt des pakets auf Vollständigkeit überprüft bevor ich Sie zum Verkauf eingestellt habe.
Nun will er sein geld zurück und ich soll die Rücksendungskosten in Höhe von 50 € tragen. Muss ich die rückgabe akzeptieren obwohl ich keine Rücknahme beim Verkauf eingestellt habe
@kabellappen65 schrieb:Ich habe ein Paket mit einer nagelneuen Playstation nach Armenien versendet. Diese ist auch angekommen.
Jetzt behauptet der Käufer sie wäre nicht neu. da die originalverpackung geöffnet worden sei. Ich habe dem Käufer mitgeteilt das ich die playstation bei einer Verlosung gewonnen habe und direkt von Amazon zugesendet bekommen habe. Ich habe lediglich
den Inhalt des pakets auf Vollständigkeit überprüft bevor ich Sie zum Verkauf eingestellt habe.
Nun will er sein geld zurück und ich soll die Rücksendungskosten in Höhe von 50 € tragen. Muss ich die rückgabe akzeptieren obwohl ich keine Rücknahme beim Verkauf eingestellt habe
Servus @kabellappen65
Wenn der Käufer Dich richtig hätte leimen wollen,
meldete er einen Nichterhalt
und hätte bei internationalem Versand und Zahlung über PP
gute Aussichten auf Erstattung,
weil die Versandregeln über PP.com deutlich schärfer sind als die in D.
Oder hattest Du mit FedEx oder UPS versendet ?
Du hast leider die Länderausschlussliste nicht verwendet,
PP als Bezahlmethode drin und somit ausländische Käufer angelockt.
Das halte ich für einen Fehler,
weil es auch mit der Sprache dann oft nicht passt.
Du hattest die Konsole als "neu" angeboten.
Per Ebay-Definition: "Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. "
In der Überschrift steht "Brandneu" und "Originalverpackt".
Nur in der AB hast Du was von "nur auf Funktion getestet".
Das ist ein Widerspruch in sich und somit Dein Fehler.
Du hast nicht verkauft,
wie Du es beschrieben hast.
Kannst Du Dich mit dem K vielleicht auf einen Nachlass einigen ?
Wäre die beste Lösung.
@kabellappen65 schrieb:Ich habe ein Paket mit einer nagelneuen Playstation nach Armenien versendet. Diese ist auch angekommen.
Jetzt behauptet der Käufer sie wäre nicht neu. da die originalverpackung geöffnet worden sei. Ich habe dem Käufer mitgeteilt das ich die playstation bei einer Verlosung gewonnen habe und direkt von Amazon zugesendet bekommen habe. Ich habe lediglich
den Inhalt des pakets auf Vollständigkeit überprüft bevor ich Sie zum Verkauf eingestellt habe.
Nun will er sein geld zurück und ich soll die Rücksendungskosten in Höhe von 50 € tragen. Muss ich die rückgabe akzeptieren obwohl ich keine Rücknahme beim Verkauf eingestellt habe
wenn mit Pay Pal bezahlt wurde
nimm zurück
und lies nochmals die AGB von PP durch!
ich kann euch Verkäufer nicht verstehen
ich biete nur Überweisung an und habe keine Probleme!