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Verkäuferschutz

Hallo liebe Community,

ich wende mich an Euch mit der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann, oder mir eine hilfsreiche Idee geben kann.

Ich versuche mein Anliegen zu schildern:

der Kunde (ebay.com - Kunde aus Israel) hat am 7. August bestellt und bezahlt. Derzeit war ich im Urlaub. Um sicher zu gehen, dass der Kunde mein Abwesenheit mitbekommt (automatische Abwesenheit war aktiviert, Abwesenheitstext in Shop war auch eingefügt), habe ich zusätzlich via email einen Schreiben verschickt mit der Info, dass ich momentan im Urlaub befinde, die Ware kann ich erst am 25. verschicken und ich bitte ihn mir Bescheid zu geben, ob er mit der verspäteten Lieferung einverstanden ist.

Er reagierte nicht.

Am 25.08 habe ich die Bestellung verschickt (Einschreiben mit Sendeverfolgung).

Am 31.08 öffnet er einen Verkäuferschutz, mit der Forderung, ihm das Geld zurück zu zahlen. Draufhin habe ich ihn einen email geschickt, dass die Ware bereits seit 25.08 unterwegs ist und sogar schon im Israel befindet. Er hat diesmal auch nicht reagiert.

Am 08.09 hat er die Ware erhalten. Beweis ist die Sendungsverfolgung und auch die Bewertung von ihm.

Trotzdem hat ebay.com den Fall (endgültig! - ohne Wiederrufmöglichkeit) geschlossen und dem Kunden das Geld zurückgebucht.

Die Begründung: 

We received insufficient tracking info from you. You must provide tracking info in the Resolution Center before a case gets escalated. Note that tracking info includes the shipping carrier and an item tracking number that can be tracked online. If the item GBP 750.00 or more, shipping with signature confirmation is required.

Ich glaube sie haben gar nicht geprüft, denn sonst hätten sie gesehen, dass sowohl der Kunde (mehrfach sogar), als auch der Kundenservice diesen Nummer bekommen hat. Den Kundenservice habe ich sogar als Foto angefügt.

So und jetzt stehe ich da ohne Geld und ohne Ware. 

Ich habe den Kunden gebeten das Geld mir zurück zu überweisen, denn er hat ja die Ware, aber wie erwartet hat wieder (bis jetzt) nicht reagiert.

Der Kundenservice von Ebay.de, hält diese Entscheidung auch nicht für gerecht, aber sie sind machtlos gegenüber ebay.com. Sie sagen, dass sie aus DE aus nicht viel machen können.

 

Hätte jemand hilfsreiche Idee für mich?

Hat jemand ähnliche Erfahrung gehabt und dazu eine Lösung gefunden?

Oder soll ich gleich alles so belassen wie es ist und als Kollateralschaden verbuchen?

 

danke für eure Ideen

 

Andrea

 

 

 

 

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