17-06-2017 01:45
Hallo ihr Lieben!
Ich bin noch relativ neu auf eBay, würde aber gerne kleine Make Up-Proben verkaufen, sowohl im Inland als auch im Ausland!
Ich habe mich bereits viel informiert, bin aber sehr verwirrt was den Zoll betrifft.. Da Make Up Tester und Samples einen sehr geringen Wert haben und selbst mit Versand und allem drum und dran einen Wert von 10€ nicht übersteigen, bin ich mir nicht sicher wie das mit dem Zoll abläuft.
Teilweise wird im Internet etwas von einer mündlichen Anmeldung beim Zoll geschrieben, andererseits habe ich auch bereits gelesen, dass ein 3-seitiges Handelsformular beigelegt werden muss. Wie soll sowas ablaufen? Muss ich dann für jeden kleinen Brief, den ich versende, beim Zoll anrufen? Das kann ich mir nicht vorstellen, wie regeln das Verkäufer, die tagtäglich kleine Waren ins Ausland versenden?
Ich habe bereits viele kleinere Make Up Produkte via eBay aus dem Ausland bestellt und alle hatten den Stempel "Von Zollamtlicher Behandlung befreit" als sie bei mir ankamen. Funktioniert das auch andersrum, beim Versand ins Ausland und was muss ich dafür tun?
Liebe Grüße!!
Alles kann ich Dir auch nicht erklären.
Nur soviel:
Bis zu einem Wert von 300 SZR (derzeit etwa 340 €) genügt in der Regel die CN22 als Zollbescheinigung. Erst darüber hinaus wird wohl die ausführliche Zollinhaltserklärung CN23 erforderlich.
Nun kommt es aber auch auf die Warengruppe an. Nicht alles, was in Deutschland von Einfuhrzöllen ausgenommen ist, fällt auch im Ausland unter diese Regel.
Jedes außereuropäische Land hat seine eigenen Zollbestimmungen. Die müsstetst Du dann schon kennen (oder jemanden kennen, der diese kennt), um die Ware auch ordentlich zu deklarieren. Manchmal kommt es nur auf geringste Inhaltsstoffe an.
Du kannst es Dir natürlich leicht machen und sagen: Der Käufer ist als Importeur verantwortlich, die Zollformalien seines Heimatlandes selbst zu kennen.
Läufst dann aber Gefahr, dass der Käufer in der PayPal-Zahlung angibt, dass sein Artikel nicht bei ihm angekommen sei. Ohne darauf hinzuweisen, dass der Zoll den Artikel wegen Einfuhrbeschränkungen oder -verboten bereits vernichtet hat.
Andere Möglichkeit: Seine Zollbehörde schickt ihm einen Zahlungsbescheid über Einfuhrsteuer oder -zoll, und er holt daraufhin die Sendung nicht ab. Mit etwas Glück erhältst Du die Ware dann zwei bis drei Monate später wieder zurück.
In beiden Fällen hättest Du den PayPal-Bestimmungen des außereuropäischen Käuferlandes nicht genüge getan, die dort meist einen Zustellnachweis im Gegensatz zu dem in Deutschland nötigen Einlieferungsnachweises sehen wollen!
Das gilt übrigens auch für einige europäische Länder.
Die Regelung in Deutschland, dass Einfuhrumsatzsteuer -nicht zu verwechseln mit Importzoll aufgrund von Einfuhrbeschränkung!- unter einer Summe von 5 € (7% bzw. 19% vom Warenwert incl. des Porto) nicht erhoben wird, muss im Ausland noch lange nicht gelten.
Argentinien z.B. nimmt m.W. horrende Importsteuern oder -zölle von bis zu 50% des Warenwertes, auch auf hierzulande steuerbegünstigte Warengruppen.
Was ich Dir damit nun sagen möchte:
Internationaler Handel ist oftmals mit Problemen behaftet, es gilt vieles zu beachten. Biete das, wenn überhaupt international, innerhalb der EU an, aber nicht unbedingt weltweit.
Andersherum ist das im Niedrigpreissektor vielleicht auch durchaus geeignet, erste Erfahrungen zu sammeln und eventuelle finanzielle Verluste erträglich zu gestalten. Was aber bei Problemen in Hinsicht auf eröffnete Fälle Dein eBay-Konto nicht schützt.
P.S.
Einen Handel mit regelmäßiger Neuware willst Du damit aber nicht eröffnen? Das wäre sowieso gewerblich und nicht mehr privat.
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