01-09-2017 21:50
Ich möchte gerne eine Kleinigkeit in China bestellen, d. h. Panik, dass ein paar Euro weg sein könnten, habe ich erst einmal nicht.
Davor, mitten am Tage am Zoll vorbeischauen zu müssen, schon - da war ich erst dieser Tage für einen Bekannten (Rg. fehlte). Öffnungszeiten tgl. von 7 bis 12.30 Uhr, ohne Urlaub ist das nicht zu schaffen, zumal eine Frist von sieben Kalendertagen ab Datum der Benachrichtung lief.
Überlege nun, als Lieferanschrift meine Dienststelle anzugeben, da die Öffnungszeiten der dafür zuständigen Zollstelle annehmbarer klingen. Was könnte ich sonst tun für den Fall, dass wieder etwas schief läuft? Eine kostenpflichtige Erledigung durch einen Dienstleister ist nicht drin.
Wenn Du nur eine "Kleinigkeit" kaufen willst, fällt wahrscheinlich gar kein Zoll an.
Postsendungen bis zu einem W a r e n w e r t von 22,00 Euro sind einfuhrabgabenfrei. -
Für Postsendungen mit einem Warenwert über 22,00 Euro musst Du 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer (= dt. MwSt) zahlen.
Übersteigt der Warenwert 150,00 Euro fallen zusätzlich zu den 19,0 % Einfuhrumsatzsteuer noch Zoll an.
Ja, sowas gibt es auch.
Aber eben nur bei ordentlicher Zolldeklaration, und wenn der Zoll die CN22 oder CN23 für plausibel hält. Dann kommt der grüne Aufkleber "Von zollamtlicher Behandlung befreit" drauf.
Wenn die aber "dem Braten nicht trauen", erwarten sie mittels des Schreibens dennoch persönliches Erscheinen.
Ich erhielt auch schon einige Male Post im int. Maxibriefformat, die nach Öffnung mit einem Klebeband des Zolls (Klarsicht, grüne Schrift "Zoll ...") wiederverschlossen an mich zugestellt wurden.