09-05-2013 11:05
Hallo,
ich ersteigerte einen Bilderrahmen in Österreich und er wurde per DHL versichert versendet. Nun hat DHL anscheinend meine Adresse nicht ermitteln können und das Paket ging für zusätzliche 20 EUR zurück an den Verkäufer in Österreich. Der möchte nun das Geld von mir. DHL zeigt sich kooperativ und räumte die Möglichkeit eines Zustellfehlers ein; allerdings müsse ihr Vertragspartner, also der österreichische Verkäufer die Rückzahlung des gesamten Portos sowie eine neue Versandmarke reklamieren, da er die Sendung auch in Auftrag gegeben habe. Leider weigert sich der Verkäufer: Es sei ihm zu viel Stress und ich solle die 20 EUR bezahlen.
Meine Fragen:
1.) Handelt es sich um eine Schickschuld nach deutschem oder österreichischem Recht? Und inwiefern würden die 20 EUR noch im Pflichtbereich des Verkäufers liegen?
2.) Kann der Verkäufer im Sinne einer Drittschadensliquidation seine Ansprüche gegen die Post an mich abtreten?
3.) Habe ich im worst case Szenario die Chance mit einem Mahnbescheid über das zuständigen Österreichischen Amtsgericht an meinen Artikel zu kommen?
Cheers Lundegard
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