11-05-2017 21:48
Anfang des Jahres habe ich über eBay ein Apple MacBook für 700.- angeboten.
Käufer war ein Italiener, die Bezahlung erfolgte mit Paypal.
Nach Erhalt öffnete der Käufer sofort eine Reklamation und gab an das MacBook sei defekt.
Auf meine Nachfrage, was denn an dem MacBook kaputt sein solle erhielt ich keine Antwort.
eBay teilte mir (auf italienisch) mit, dass ich der Rückgabe zustimmen müsse.
Und nun die Crux: Der Verkäufer wird auch noch verpflichtet, dem Käufer ein vorfrankiertes Rücksendeetikett zur Verfügung zu stellen.
Leider wurde nicht erkärt, wie ich das bewerkstelligen solle.
Ich bot dem Käufer an, dass er das MacBook zurücksenden soll und ich ihm die Versandkosten erstatten würde.
Der Käufer antwortete nicht.
Statt dessen erhielt ich eine Nachricht von eBay: Der Käuferschutzfall sei gegen mich entschieden worden. Dem Käufer wurde mitgeteilt, er brauche das Laptop nicht zurück senden da ich bzgl. Rücknahme nicht kooperiert hätte und seine Zahlung würde er auch zurück bekommen.
Ich legte Widerspruch auf englisch ein was mit den immergleichen, nichtssagenden Mustersätzen auf italienisch beantwort wurde.
eBay Deutschland erklärte sich für nicht zuständig.
Aufgrund meines zähen Nachfragens erhielt ich immerhin die Auskunft, dass in Italien grundsätzlich immer zugunsten des Käufers entschieden würde. In meinem speziellen Fall musste der Käufer nicht einmal ein Gutachten o.ä. einreichen um den angeblichen Defekt zu belegen.
Im Übrigen würden eBay Frankreich und ebay.com in der gleichen Weise vorgehen.
Allerdings seine bisher vor allem unter den Italienern auffällig viele Schlitzohren, die diesen Umstand ausnützen würden.
Bei PayPal lachte man mich noch aus als ich mich nach dem "Verkäuferschutz" erkundigte.
Besonders perfide: eBay hat mir übrigens auch die Gebühren nicht erstattet, weil in einem Käuferschutzfall gegen mich entschieden wurde!
Deshalb meine Konsequenz: Niemals PayPal-Zahlungen aus Italien akzeptieren!
Insgesamt habe ich ca. 800.- verloren.
Hat jemand eine Idee, wie ich an mein Geld kommen könnte?
Dir bleibt nichts anderes übrig, zu einem Anwalt zu gehen !
Das muss aber ein Anwalt sein der in Italien zugelaassen ist.
Der will dann erst mal tüchtig Vorschuss und die italienischen
Gerichtskosten muss man auch noch vorschießen.
Sonst spitzen die nicht mal einen Bleistift.
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