12-11-2012 23:49
Meine im Sept. 2012 ersteigerte Handtasche, deklariert als Schultertasche "Boston" - Verkäufer aus Korea - wurde vom Zoll beschlagnahmt - nun bekam ich ein Schreiben von einem Rechtsanwaltsbüro, es wäre angeblich ein Louis Vuitton Falsifikat (Copy) und soll EURO 200,00 zahlen sowie eine Unterlassungserklärung mit € 2.000 Strafe abgeben - obwohl die von mir ersteigerte Tasche nachweislich lt. Auktionsfotos weder ein Louis Vuitton Muster noch ein Louis Vuitton Monogramm hat. Wer hat gleiche Erfahrungen mit dem Verkäufer und/oder Anwälten von Vuitton gemacht?
Hallo,
lies dazu mal bitte in den folgenden Threads, da geht es auch um eine Tasche dieses Verkäufers.
http://community.ebay.de/question/Kaufen-Bei-Ebay/Kann-Ich-Tun/20000000406
http://community.ebay.de/question/Kaufen-Bei-Ebay/Fortsetzung-Des-Threads/1900080746
| Betreff | Hilfreich |
|---|---|
| 1 |