12-11-2012 23:49
Meine im Sept. 2012 ersteigerte Handtasche, deklariert als Schultertasche "Boston" - Verkäufer aus Korea - wurde vom Zoll beschlagnahmt - nun bekam ich ein Schreiben von einem Rechtsanwaltsbüro, es wäre angeblich ein Louis Vuitton Falsifikat (Copy) und soll EURO 200,00 zahlen sowie eine Unterlassungserklärung mit € 2.000 Strafe abgeben - obwohl die von mir ersteigerte Tasche nachweislich lt. Auktionsfotos weder ein Louis Vuitton Muster noch ein Louis Vuitton Monogramm hat. Wer hat gleiche Erfahrungen mit dem Verkäufer und/oder Anwälten von Vuitton gemacht?
| Betreff | Hilfreich |
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