Hallo, habe eine North Face Jacke auf ebay ersteigert. Verkäufer in Thailand, 100% positive Bewertungen, seit 2009 Mitglied bei ebay.
http://www.ebay.de/itm/271097909824?ssPageName=STRK:MEWNX:IT&_trksid=p3984.m1439.l2649
http://myworld.ebay.de/sowhat.7537/?_trksid=p4340.l2559
Als ich die Jacke am Donnerstag vom Zoll holen wollte, teilte man mir mit, dass die Firma The North Face generell für alle Artikel mit dem Markennamen eine Grenzbeschlagnahmung beantragt hat. Es geht jetzt eine Info an das von The North Face beauftragte Rechtsanwaltsbüro in Frankfurt am Main (SKW Schwarz Rechtsanwälte). Der Zoll schickt aber wohl nicht die Jacke dort hin, um die Echtheit prüfen zu lassen, sondern sie informieren über die Beschlagnahmung und innerhalb von 10 Tagen soll die Kanzlei reagieren, ob die Ware vernichtet werden oder oder ausgehändigt werden kann. So wurde es mir von dem Zollbeamten erklärt.
Gleich am Freitag habe ich ein Schreiben vom Zoll über die Aussetzung der Überlassung/Zurückhaltung von Waren gem. Art. 9 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 erhalten. Hier steht nun drin, dass sich an die Aussetzung entweder die Vernichtung der Ware oder ein zivilgerichtliches Verfahren anschließt. Ich kann innerhalb eines Monats Einspruch gegen die Aussetzung der Überlassung einlegen.
Mit dem Verkäufer habe ich Kontakt aufgenommen. Er schrieb mir noch nie solche Probleme gehabt zu haben und das die Jacke 100 % Original sei.
Sollte ich die Artikelbeschreibung von ebay an das Anwaltsbüro senden? Dem Zoll habe ich lediglich die paypal-Zahlung ausgedruckt. Mehr können die somit auch nicht weitergeben. Ich würde schon gern ganz genau wissen, ob es sich um ein Plagiat handelt. In einigen Foren habe ich auch gefunden, dass Hersteller Waren vernichten lassen, weil Originalware aus Asien nicht in den Euroraum eingeführt werden soll.
Vielleicht hat irgendjemand Erfahung mit diesem ganzen Prozedere. Für den E-Fall bin ich rechtschutzversichert. Ich würde es aber auch ungerecht finden, wenn die Kanzlei vom grünen Tisch die Vernichtung anordnet und eigentlich hat sich der Verkäufer nichts zu schulden kommen lassen.
Vielleicht erkennt aber auch jemand eindeutig an dem und dem Merkmal, dass es sich um ein Plagiat handelt? Aber bevor ich dann Käuferschutz beantragen kann brauche ich sicher die Bestätigung über die Vernichtung der Ware?
Gibt es jemanden der genau mit dieser Marke und der Anwaltskanzlei Erfahrungen hat?
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