12-02-2019 15:15
Hallo liebe Ebayer,
ich habe bei Ebay einen Kinderwagen gekauft. Der Verkäufer hat in der Vergangenheit etliche Kinderwagen verkauft und hat aktuell wieder sechs Stück im Angebot. Ohne genauer nachzusehen ging ich daher davon aus, dass er gewerblich mit Kinderwagen bei EBay handelt.
Bei dem KiWa den ich ersteigerte, gab er als Merkmal einen bekannten Markennamen an. Hier angekommen musste ich feststellen, dass der KiWa von einem No-Name-Hersteller ist. Neu kostet der No-Name-Wagen ein Drittel eines vergleichbaren der Marke den ich kaufen wollte. Ich habe gerade einmal 180 € weniger als den Neupreis dieses Wagens jetzt für den gebrauchten bezahlt, wie ich recherchieren konnte.
Da mir der Wagen generell gefällt,schrieb ich dem Verkäufer und bat um einen Preisnachlass, da ich beim bieten der Annahme war, ein Markenprodukt zu kaufen. Die Antwort war wenig freundlich. Ich solle ihn nicht erpressen. Eine Rückerstattung gebe es nicht, da er privat verkaufe und meine Erpressung sei strafbar.
Ich konnte bei Ebay keine Möglichkeit finden nachzufragen, ob der Verkäufer nicht vielleicht doch die Kriterien eines Händlers erfüllt, bei so vielen verkauften Kinderwagen. Kann man das überprüfen lassen?
Ich möchte den Fall so nicht auf mir sitzen lassen. Insbesondere, da der Herr ja weiter Kinderwagen verkauft und es vielleicht irgendwann wieder jemandem so geht wie mir. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus.
Falls der Kinderwagen nicht der Beschreibung entspricht (was ich nicht beurteilen kann, kannst Du ggfs. rechtliche Schritte einleiten. Bei Bezahlung über PayPal einen entsprechenden Fall aufmachen (m.E. erfolgversprechender als + über ebay).
Falls der Verkäufer in Wirklichkeit gewerblich handelt, wofür die vielen angebotenen Kinderwagen sprechen, kannst Du Deine Rechte als Verbraucher einklagen (Widerruf des Kaufvertrags). Über die Einstufung ded VK als privater oder gewerblicher Anbieter entscheidet dann ein Richter.
Ob man die Markeneigenschaft bei diesem Angebot ald wesenltich Eigenschaft für den Abschluß des Kaufvertrages einstufen kann kann ich letztens nicht beurteilen. enn die Wege über ebay oder PP nicht greifen ist der einzige Weg, das selbst in die Hand zu nehmen und ggfs. einen Anwalt einzuschalten.
Du hast die Möglichkeit, sein Finanzamt zu informieren, Du kannst das Ordnungsamt informieren, Du kannst bei der Polizei ggf. eine Strafanzeige wg. Warenbetrug machen.
Nur eines ist allen Möglichkeiten gemein: Du mußt aus dem Sessel aufstehen und handeln.