28-01-2013 13:24
Seit 2010 gilt die BimschV I, bitte achtet beim Kauf unbedingt darauf, auch ist ein Typenschild wichtig. Ein EINBAU und Inbetriebnahme ist ohne diese Angaben durch den Bezirksschornsteinfeger nicht abnahmefähig.
Dies gilt auch für antike Öfen.
Es ist eine Neuinstallation!
Der Ofen kann allenfalls als Deko aufgestellt werden.