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18-03-2013 23:52
Der Verkäufer stellt einen defekten Artikel zu einem Mindestgebot von 100.-€ als Ersatzteilspender ein.
Nur wenige Stunden nach Auktionsbeginn lag ein Gebot in Höhe des Mindestgebotes vor.
Dem Verkäufer würden die gebotenen 100.-€ für den defekten Artikel ausreichen, er entschließt sich das Angebot vorzeitig zu beende und den momentan Höchstbietenden den Artikel zu verkaufen.
Nach Benachrichtigung des Käufers meldet sich dieser und erklärt seinen Rücktritt vom Kaufvertrag mit der Begründung, das er durch den vorzeitigen Verkauf unmittelbar nach Beginn der Auktion nicht mehr die Möglichkeit hätte im Laufe der 10-tägigen Auktionszeit sein Gebot noch zurückzuziehen.
Wie ist die Lage zu beurteilen, ist der Kaufvertrag verbindlich ?
MfG chubii