25-05-2013 14:23
Moin moin,
ich habe folgenden Artikel erstanden: 321126309756
Es handelte sich dabei um eine Sofortkaufaltion, bei der ich das Notebook durch einen Preisvorschlag günstiger bekommen habe.
Leider ist die Displayauflösung bei dem Gerät, welches ich bekommen habe geringer, als dort angegeben ( 1336er statt 1600er). Bei Rücksprache mit dem Verkäufer hat dieser mir mitgeteilt, dass es sich wohl um einen selbstverschuldeten Fehler handelt und dieser wohl nicht richtig bei der Erstellung der Artikelbeschreibung aufgepasst habe. Er teilte mir mit, dass er bereit sei, mir 10Euro zurückzuerstatten, da er mir beim Verkaufspreis schon entgegengekommen sei. Falls ich damit nicht einverstanden bin, würde er eine Rückabwicklung bevorzugen.
Zu dem Notebook an sich lässt sich nur sagen, dass alle weiteren Angaben vollkommen übereingestimmt haben. Ich bin im Moment am Überlegen, ob ich nicht das Notebook mit der niedrigeren Auflösung behalte.
Habe ich denn einen Anspruch auf eine Kaufpreisminderung oder muss ich eine Rückabwicklung durchführen, wenn der Verkäufer den Preis nicht weiter mindern will? Und falls ja, wie hoch darf diese ausfallen? 10 Euro sind mir zu wenig. Und mit der Formel geminderter Preis = (Kaufpreis x wirklicher Wert) : Wert ohne Mangel ( http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html ) kann ich nur schwer was anfangen.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Grüße