17-12-2019 13:11
Hallo Zusammen,
habe bei einem gewerblichen Verkäufer einen Artikel erworben und über pp bezahlt. Nun kam die Info, dass der Artikel gar nicht lieferbar sei, das Geld wurde zurück überwiesen. Soeweit so gut. Nun wäre der Artikel über andere Anbieter noch zu erhalten, allerdings für 15 € mehrpreis. Nun meine ich, wenn hier gekauft, käme auch ein verpflichtender Kaufvertrag zu Stande und der VK wäre zur Lieferung oder zu Scahdensersatz verpflichtet. Der VK vertritt jedoch die Meinung:
"Der Angebotspreis stellt eine sogenannte „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ dar. Sie haben durch die Bestellung der Aufforderung Folge geleistet und dadurch ein „Angebot“ abgegeben. Die Annahme Ihres Angebots erfolgt allerdings erst durch den Versand der Ware. Im Anschluss Ihrer Bestellung haben Sie zwar eine Eingangsbestätigung erhalten, diese Eingangsbestätigung stellt jedoch noch keine Vertragsannahme dar. Die Bestellbestätigung informiert Sie darüber, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Eine vertragliche Verpflichtung zur Auslieferung der Ware besteht demnach nicht."
Wo genau in den AGB's wäre die richtige Lösung hierfür nachzulesen?
Vielen Dank schon mal.
Hallo @coyoteugly012 ,
der Vertagsschluß ist in den Ebay-AGB geregelt.
Meiner Meinung nach ist der Verkäufer auf dem Holzweg bzw. wenn er das wirklich in seinen AGB stehen hat, sind die AGB nicht ebaytauglich.
Die 15,-€ wird er dir wohl nicht freiwillig zahlen. Wie weit willst du gehen?
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