21-01-2020 02:29
Habe einen 3D Drucker bei einem chinesischen Verkäufer mit Deutscher Adresse (Krefeld) gekauft.
Ware sollte innerhalb einer Woche bei mir eintreffen.
Auf Geschäftsreise bekomme ich dann zuerst eine Email von DHL, dass das Paket geliefert wurde (keine Abstellgenehmigung erteilt) und kurz darauf auch noch eine Email von ebay dass die Lieferung erfolgt ist.
Als ich nach 2 weiteren Tagen nach Hause kam war natürlich nichts geliefert - also schnell die Nachbarn abgeklappert aber dort wurde auch kein Paket abgegeben.
Verkäufer kontaktiert, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Dieser antwortet natürlich in Englisch und beruft sich darauf, dass DHL sagt es wurde geliefert.
Habe den Verkäufer gebeten bei DHL einen Zustellnachweis in Form einer Unterschrift einzuholen wie er für Pakete nun mal notwendig ist. DHL kann nur einen Zustellnachweis aus ihrem System vorlegen der besagt, dass das Paket in den Briefkasten eingeworfen wurde.
OK - ein 3D Drucker in den Briefkasten - wenns nicht um ein paar hundert Euro ginge könnte mich das sogar amüsieren.
Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass er eine Verlustanzeige stellen soll bei DHL, aber der schert sich einen Dreck drum und antwortet mir mittlerweile nicht mal mehr.
Ich kann bei ebay ja nicht mal einen Fall aufmachen da der Einkauf als geliefert gekennzeichnet ist.
Was kann ich nun tun um mein Geld zurück zu bekommen?
Schau Dir mal diesen Ratgeber an, insb. Schritt 4. Dort geht es um Pakete, die in den Briefkasten gesteckt wurden und Schadensersatzforderung gegenüber DHL aufgrund § 421 in Verbindung mit § 435 BGB (gibt glaube ich auch einen Musterbrief) durch den Empfänger.
Am besten mal den ganzen Ratgeber checken, ich habe den vor längerer Zeit gelesen. Das Thema wurde nach meiner Erinnerung im Ratgeber immer mal wiederholt und mein Eindruck war, dass das auch für Privatpersonenen möglich ist. Da ich kein aktuelles Problem hatte, habe ich das aber nicht vertieft.
@larsderkleineeisbaer
das trifft für dich eher zu ..
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__421.html
Hallo @larsderkleineeisbaer
Denn Verkäufer Negativ zu bewerten ist da unterste Schublade und wenn er einen Zustellnachweis hat braucht er auch keinen Nachforschungsantrag zu machen denn da kommt raus das es zugestellt wurde.
Schuld ist einzig und alleine DHL und sonnst niemand die haben das Paket einfach so irgendwo abgelegt und es wurde vermutlich bei dir im Hausflur geklaut.
Geld gibt es da dann von DHL zurück.
Na das sehe ich schon ein wenig anders - der Verkäufer hat ja DHL den Auftrag gegeben und sollte sich nun auch voll dafür einsetzen, dass ich meinen Drucker oder mein Geld zurückerstattet bekomme. Er wurde von mir mit allen Infos zur fehlenden Ablageerlaubnis ausgestattet und was er tun muss um von DHL den Schaden, den wie Du richtig genannt hast einzig und alleine DHL verursacht hat, ersetzt zu bekommen. Anstatt bei DHL eine Schadensersatzforderung einzutackten mit den Infos ist das einzige was er macht auf die Sendungsverfolgung zu verweisen die ja besagt, dass es ausgeliefert wurde. Das ist natürlich das leichteste - hat aber mit gutem Geschäftsgebaren nun auch überhaupt nichts zu tun.
Ist ja auch bequemer so Zeit zu schinden denn der Käufer wird schon irgendwann einknicken - der Chinese hat ja sein Geld aber ich eben keinen Drucker. Und dafür gibts die Quittung von mir.
Ist doch immer das gleiche mit den Dingen aus dem asiatischen Raum - wenns ankommt sind alle glücklich aber wenns Probleme gibt wissen die ganz genau wie weit sie weg sitzen und das wir ihnen nichts können.
Nichts desto trotz ist ja das Schreiben von mir an DHL raus.
Ich hoffe mal, Dir ist mein Fehler bei meinem Ratschlag aufgefallen. Ich habe die §§ 421 und 435 BGB genannt, richtig ist: HGB.
Deswegen bin ich auch nicht ganz sicher, ob das auf Privatpersonen anwendbar ist, hatte damals aber beim Lesen durchaus den Eindruck. Da Du sowieso selbst entscheiden und daher auch selbst lesen mußt habe ich das nicht noch einmal selbst gemacht.
Nachmeiner Erinnerung stand aber irgendwo ganz deutlich, dass auch Privatpersonen sich auf diese §§ berufen können.
Viel Glück!
Hallo @larsderkleineeisbaer
Eine solche Situation ist immer schwierig, auch wenn der Verkäufer ein deutscher Händler ist. Paypal hilft dann, wenn man eine Anzeige erstattet (Ich würde gegen Unbekannt erstatten.) und ein Aktenzeichen vorweisen kann. Du kannst nicht wissen, ob das Teil vom Hof geklaut oder nie ausgeliefert worden ist.
Eine saftige Beschwerde bei DHL gehört auch dazu. Hast du den "Zustellnachweis" bezüglich des Briefkastens schriftlich oder hat das nur jemand am Telefon gesagt?
ICH würde es mal direkt bei der DHL unter Angabe der Sendungsnummer versuchen und dem Mitarbeiter den kompletten Sachverhalt erklären.......
Ggf. kommst Du über diese Schiene weiter...
I.d.R. muss der Absender den Nachforschungsauftrag stellen
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wobei der DHL-Mitarbeiter ggf. herausbekommt wo sich die Sendung nun tatsächlich befindet.....
dann könnte die DHL die Sendung dort abholen und bei Dir zustellen.....
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