21-01-2020 02:29
Habe einen 3D Drucker bei einem chinesischen Verkäufer mit Deutscher Adresse (Krefeld) gekauft.
Ware sollte innerhalb einer Woche bei mir eintreffen.
Auf Geschäftsreise bekomme ich dann zuerst eine Email von DHL, dass das Paket geliefert wurde (keine Abstellgenehmigung erteilt) und kurz darauf auch noch eine Email von ebay dass die Lieferung erfolgt ist.
Als ich nach 2 weiteren Tagen nach Hause kam war natürlich nichts geliefert - also schnell die Nachbarn abgeklappert aber dort wurde auch kein Paket abgegeben.
Verkäufer kontaktiert, dass ich das Paket nicht erhalten habe. Dieser antwortet natürlich in Englisch und beruft sich darauf, dass DHL sagt es wurde geliefert.
Habe den Verkäufer gebeten bei DHL einen Zustellnachweis in Form einer Unterschrift einzuholen wie er für Pakete nun mal notwendig ist. DHL kann nur einen Zustellnachweis aus ihrem System vorlegen der besagt, dass das Paket in den Briefkasten eingeworfen wurde.
OK - ein 3D Drucker in den Briefkasten - wenns nicht um ein paar hundert Euro ginge könnte mich das sogar amüsieren.
Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass er eine Verlustanzeige stellen soll bei DHL, aber der schert sich einen Dreck drum und antwortet mir mittlerweile nicht mal mehr.
Ich kann bei ebay ja nicht mal einen Fall aufmachen da der Einkauf als geliefert gekennzeichnet ist.
Was kann ich nun tun um mein Geld zurück zu bekommen?
Ich hoffe mal, Dir ist mein Fehler bei meinem Ratschlag aufgefallen. Ich habe die §§ 421 und 435 BGB genannt, richtig ist: HGB.
Deswegen bin ich auch nicht ganz sicher, ob das auf Privatpersonen anwendbar ist, hatte damals aber beim Lesen durchaus den Eindruck. Da Du sowieso selbst entscheiden und daher auch selbst lesen mußt habe ich das nicht noch einmal selbst gemacht.
Nachmeiner Erinnerung stand aber irgendwo ganz deutlich, dass auch Privatpersonen sich auf diese §§ berufen können.
Viel Glück!