22-06-2013 09:20
Hallo zusammen, eine kurze Frage: habe gestern einen Artikel gekauft mit dem Namen Neuwertige Xbox 360 Slim + viele Spiele, 250 GB-Festplatte & mehr Extras
Auch in der weißen Beschreibungsbox ist noch von vielen Extras die Rede. Im Text wird dann zweimal in gelber Farbe darauf hingewiesen, dass es alle Extras erst ab einem Gebot von 279 € gibt.
Da es in gelb geschrieben ist und ich natürlich bei dem Titel nur nach den Namen der Spiele gesucht habe, habe ich den Artikel ersteigert ohne die 279 € Klausel wahrzunehmen.
Gibt es eine Handhabe oder habe ich gelitten?
Moin
Ich denke, dass hier aufgrund der Überschrift und der aufgelisteten Artikelmerkmale, die im Widerspruch zum später genannten Lieferumfang stehen und durch den Fakt, dass diese Art Angebot bei Ebay so nicht vorgesehen ist, also unüblich, so, dass ein Käufer nicht solchen Sonderregelungen zu rechnen braucht, eine Anfechtung des Kaufvertrags nach § 119 BGB durchaus durchsetzbar ist.
Wenn du umgehend den Vertrag wegen eines Eigenschaftsirrtums anfechtest, ist der Verkäufer in der Position, dass er dies entweder akzeptiert, oder aber versuchen muss den Vertrag auf zivilrechtlichem Weg durchzusetzen.
Ob er das tatsächlich durchziehen wird, bei diesem Warenwert und hinsichtlich der Widersprüche im Angebot für die er ja selbst verantwortlich ist, wage ich zu bezweifeln
LEKTÜRE:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenschaftsirrtum
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Gaby,
Ach ja? Den abmahnenden Konsolenhändler zauber ich Dir schneller aus dem Hut wie Du schauen kannst. Das Gewerbeaufsichtsamt interessiert sich sehr wohl für nicht angemeldete Gewerbliche, weil sie nämlich zahlreiche Vorschriften umgehen (Verpackung, Elektronikschrott, Batterieverordnung ect. ect.)
Und daß der Verkäufer seine Einnahmen beim FA angegeben hat ist klar (LOL), selbst wenn er das gemacht hat, dann wird ihn das FA trotzdem ausgiebig prüfen und es bedeutet eine Menge Aufwand und Ärger für ihn, er müsste dann nämlich auch nachweisen wo er die Ware herhat (mit Einkaufsbelegen) über die Herkunft dieser Konsolen lässt sich nur spekulierenB-), aber eins ist klar: Privat sind die nicht.
Euer Nötigungsvorwurf ist und bleibt lächerlich. Das ganze erinnert an den flüchtigen Bankräuber der laut "Haltet den Dieb" schreit...
Ich glaub Du verwechselst da was Q
Wer hat denn da wen um seine Rechte beschixxen? Und die Tatsache daß sich der VK rexchtlich angreifbar gemacht hat ist nicht das Verschulden des Käufers, sondern liegt einzig und allein im rechtswidrigen Handeln des VK begründet. Der VK meint nunmal daß er schlauer sei als die geleimten Käufer, sein Pech wenn dann an einen Käufer gerät der sich das dann eben nicht gefallen lässt.
Ich sag nur: Theorie und Praxis;-)
Warum sollte ich für einen in Täuschungsabsicht handelnden VK noch großen Aufwand (Anwaltskosten vorstrecken ect.) betreiben, wenn der Kerl nachweislich Dreck am Stecken hat? Der wird schon vernünftig wenn man ihm klar und deutlich sagt woher der Wind weht, spätestens dann wenn das Gewerbeaufsichtsamt und diverse Abmahner bei ihm aufschlagen...
Q mach Dich doch nicht lächerlich... Damit willste Du eine Nötigungsabsicht begründen? Der verhandelnde Richter lacht sich angesichts des offensichtlichen Täuschungsversuchs des VK schlapp. Wusste gar nicht daß rechtmässige Strafen bzw. Abmahnungen ein "erhebliches Übel" im Sinne einer Nötigung darstellen, diesen Sachverhalt anzuzeigen und der Verfolgung zuzuführen steht jedemBürger frei. Schliesslich werden dem VK keine rechtswidrigen Folgen angedroht (z.B die Drohung ihn zu verprügeln ect.)
Die Androhung ein Anzeige wegen eines offensichtlichen Rechtsbruchs ist keine Nötigung, da kannst Du Dir zusammenkonstruieren was Du willst.
Ein "privater" der Stapelweise XBoxes hat, dann noch mit irreführendem Angebot. Schreib dem Schlaumeyer, daß er gewerblich handelt und Du den Vertrag auf Grund seines irreführenden Angebots nicht erfüllen wirst. Falls er sich querstellt: Weise ihn darauf hin daß sein Handeln gewerblicher Natur ist und das sehr teure Konsequenzen für ihn haben könnte.