27-07-2018 15:15
Hallo, ich bräuchte mal Rat :
Für eine Freundin zum Geburtstag habe ich diesen Artikel gekauft : 273234556553
Der Artikel wurde als Paket verschickt und auch geliefert und angeblich sogar von mir selber angenommen und unterschrieben.
Fakt ist aber, dass ich den Artikel nicht habe. Und auch sonst keiner im Haus in dem ich lebe, Post und umliegende Geschäfte wurden ebenfalls befragt.
Der Verkäufer beharrt drauf, dass ich den Artikel habe da ich ja unterschrieben hätte.
Was aber nicht sein kann da ich an diesem Tag den ganzen Tag arbeiten war und erst gegen 19 Uhr wieder heim kam von 8 Uhr an.
Eine Unterschriftenanforderung habe ich bei DHL gemacht und siehe da, es ist nicht meine Unterschrift.
Ebay hat den Fall jetzt geschlossen, da der Artikel ja verschickt wurde. Toll. Nun stehe ich ohne Artikel da, den Verkäufer interessiert das mal rein gar nicht.
Widerspruch habe ich eingelegt und oben genannte Sachen geschildert, aber bringt das was ?
@Anonymous schrieb:Hallo, ich bräuchte mal Rat :
Für eine Freundin zum Geburtstag habe ich diesen Artikel gekauft : 273234556553
Der Artikel wurde als Paket verschickt und auch geliefert und angeblich sogar von mir selber angenommen und unterschrieben.
Fakt ist aber, dass ich den Artikel nicht habe. Und auch sonst keiner im Haus in dem ich lebe, Post und umliegende Geschäfte wurden ebenfalls befragt.
Der Verkäufer beharrt drauf, dass ich den Artikel habe da ich ja unterschrieben hätte.
Was aber nicht sein kann da ich an diesem Tag den ganzen Tag arbeiten war und erst gegen 19 Uhr wieder heim kam von 8 Uhr an.
Eine Unterschriftenanforderung habe ich bei DHL gemacht und siehe da, es ist nicht meine Unterschrift.
Ebay hat den Fall jetzt geschlossen, da der Artikel ja verschickt wurde. Toll. Nun stehe ich ohne Artikel da, den Verkäufer interessiert das mal rein gar nicht.
Widerspruch habe ich eingelegt und oben genannte Sachen geschildert, aber bringt das was ?
Servus @Anonymous
Dass Paypal hier der "proof of shipping" reicht
und auf dem Versandweg verlorene Artikel Pech des Käufers sind,
ist eine Seite der Medaille.
Die Verbraucherrechte sind in Frankreich im Jahre 2014 deutlich gestärkt worden
und darum müsste eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahl und Urkundenfälschung (geht nicht durch,
macht sich aber gut) auch hier ausreichend sein,
um den Nachweis zu erbringen,
dass man die Ware eben nicht erhalten hat.
Dies führte nicht dazu,
dass der VK gezwungen wäre,
erneut zu liefern,
aber zur Erstattung.
Nur - wer will als Verbraucher dieses Recht schon in Frankreich durchsetzen ?
Eigentlich muss der Händler auch eine Streitschlichtungsstelle benennen...
Seh ich bei dem nicht.
Nach meiner Auffassung sind die Angaben des VK zum Impressum,
die AGB und die Widerrufsbelehrung nicht entsprechend französischer Vorgaben.
Von unseren in D gar nicht zu reden.
Du soltest UNBEDINGT die Bundesnetzagentur informieren.
DHL davon auch in Kenntnis setzen.
DHL darf überhaupt nur beim Nachbarn abgeben,
wenn Du das ausdrücklich genehmigt hast
oder wenn der Zusteller annehmen kann,
dass ein Nachbar zur Annahme berechtigt wäre.