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Artikel von der Post zurück geschickt, Verkäufer verlangt nochmal Versandkosten

Hi!
Ich hab vor ca 2 Wochen was auf ebay gekauft, mit Paypal bezahlt, Artikel ist nicht angekommen, ich hab einen ebay Fall eröffnet und dem Verkäufer geschrieben
Heute schreibt mir der Verkäufer das die Bestellung zurück gekommen ist und ich sie in der Postfiliale abholen hätte müssen, in meinem. Briefkasten war aber keine Zustellbenachrichtigung.
Jetzt verlangt der Verkäufer das ich den Versand erneut bezahle, allerdings per Überweisung an ein Bankkonto. Der Artikel war allerdings mit kostenlosen Versand
Ist das so rechtens? Was soll ich darauf antworten?

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Guten Morgen @henr_sonn

 

Wenn der Verkäufer die Sendungsnummer hinterlegt hat, dann wirst du keinen PayPal Käuferschutz erhalten, da ja dann nachgewiesen ist, dass versendet wurde.

Für das Verschulden von DHL, dass dir in diesem Fall keine Benachrichtigung eingeworfen wurde, kann der Verkäufer nichts. Dieser müsste also nicht noch einmal die Versandkosten übernehmen. Hier wärest du in der Verpflichtung. Du könntest jedoch versuchen, bei DHL die Rückerstattung zu beantragen.

 

Lass dir also erstmal die Sendungsnummer geben und kontrolliere den Sendungsverlauf. Wenn dieser die Aussage des Verkäufers bestätigt, dann solltest du ihm die Versandkosten erneut bezahlen.

Antworten (2)

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@henr_sonn  schrieb:
Hi!
Ich hab vor ca 2 Wochen was auf ebay gekauft, mit Paypal bezahlt, Artikel ist nicht angekommen, ich hab einen ebay Fall eröffnet und dem Verkäufer geschrieben
Heute schreibt mir der Verkäufer das die Bestellung zurück gekommen ist und ich sie in der Postfiliale abholen hätte müssen, in meinem. Briefkasten war aber keine Zustellbenachrichtigung.
Jetzt verlangt der Verkäufer das ich den Versand erneut bezahle, allerdings per Überweisung an ein Bankkonto. Der Artikel war allerdings mit kostenlosen Versand
Ist das so rechtens? Was soll ich darauf antworten?

Servus @henr_sonn

 

Um das mal in aller Deutlichkeit zu sagen:

 

1. Die Pflicht des VK aus dem Kaufvertrag ist es, dem K Eigentum an der Kaufsache zu verschaffen,

ihm den Krempel also irgendwie zu übergeben.

 

2. Als Empfänger kann man gar nichts von Post oder DHL zurückverlangen.

Vertragsnehmer ist der Absender und der hat auch alle Möglichkeiten.

Post oder DHL haben zuzustellen,

wenn Briefkasten, Klingelschild etc. richtig beschriftet sind,

zugänglich sind etc.

Ist keiner da, haben die Herrschaften zu benachrichtigen.

Tun sie das nicht,

ist das eine Pflichtverletzung.

Dann gibt man dem Verkäufer als Käufer schriftlich,

dass man versichert,

keine Benachrichtigung erhalten zu haben.
VK geht zum Schalter von DHL/Post und verlangt erneute Zustellung

oder kaspert das online mit dem Support entsprechend ab.
Fertig.

 

3. Diese Chance sollte man - wenn er will - dem VK auch geben

und nicht gleich über PP das Geld zurückholen.

Eine weitere Pflicht aus dem KV ist nämlich das Berücksichtigen der Interessen des Gegenübers.

 

4. Die Rückfrage von maulwurf würde ich an Deiner Stelle mal nicht überlesen...

Wenn mir nämlich ein K den PP-Account lahmlegen würde,

weil er nicht in der Lage war,

seine Anschrift korrekt zu hinterlassen,

würde der ein Anwaltsschreiben bekommen.

 

 

 


@henr_sonn  schrieb:
Hi!
Ich hab vor ca 2 Wochen was auf ebay gekauft, mit Paypal bezahlt, Artikel ist nicht angekommen, ich hab einen ebay Fall eröffnet und dem Verkäufer geschrieben
Heute schreibt mir der Verkäufer das die Bestellung zurück gekommen ist und ich sie in der Postfiliale abholen hätte müssen, in meinem. Briefkasten war aber keine Zustellbenachrichtigung.
Jetzt verlangt der Verkäufer das ich den Versand erneut bezahle, allerdings per Überweisung an ein Bankkonto. Der Artikel war allerdings mit kostenlosen Versand
Ist das so rechtens? Was soll ich darauf antworten?

wie bist du denn drauf ??????

 

kostenloser Versand, betrifft den Erstversand und ist keine Flatrate

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