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Artikelnummer 153650911608: Lieferung unvollständig, AB irreführend?

Hallo liebe Community,

 

ich habe kürzlich eine CD-Sammlung ersteigert, die gemäß Artikelbeschreibung "komplett" sei und dabei den Artikelzustand "Gut" ausweist. Die Bezahlung erfolgte umgehend per Überweisung und der Käufer sandte mir die Sammlung innerhalb weniger Tage gut verpackt mit DHL und Sendungsverfolgung zu.

 

Beim Auspacken stellte ich dann jedoch fest, daß ein Album in dieser Sammlung, das eigentlich als Doppelalbum konzipiert ist und über insgesamt 30 Titel verfügt, unvollständig war: erhalten habe ich lediglich eine CD mit 13 Tracks; der erste Teil mit 17 Songs fehlt vollständig. Die bei mir eingegangene CD samt Cover trägt dabei die Bezeichnung "Disc 2", so läßt sich rekonstruieren, daß das Originalalbum demnach aus zwei CDs mit je 17, respektive 13 Tracks bestanden haben muß. Auch über die Katalognummer des Albums habe ich diese Annahme später verifiziert.

 

Ich überprüfte nochmals die Artikelbeschreibung, um sicherzustellen, daß wirklich nicht bereits im Vorfeld auf die fehlenden Titel hingewiesen wurde und bat den Verkäufer anschließend freundlich, mir die fehlende und mutmaßlich nur versehentlich nicht eingepackte CD nachzusenden. Zur Antwort erhielt ich nun jedoch vom Verkäufer sinngemäß etwa, daß er a) diese Sammlung bereits in dieser Form bei ebay erworben habe, dafür b) einen deutlich höheren Preis bezahlt habe und c) daß ich mir die fehlende CD doch sicherlich problemlos irgendwo bei ebay nachkaufen könne. 😞

 

Da ich ungerne herumstänkere, sich die übrige Sammlung in einem ordentlichen und pfleglichen Vintagezustand befindet und das Gesamtpaket letztlich geliefert wurde, bin ich trotz der Warnsignale zunächst von einem ahnungslosen Verkäufer ausgegangen, der sich wahrscheinlich seinerzeit über den Tisch hat ziehen ziehen lassen, ohne es zu bemerken, und habe gestern Abend eine neutrale Bewertung abgegeben, um die Angelegenheit fair beenden zu können. Diese Bewertung kommentiert der Verkäufer heute in einer m.E. unangemessenen Weise, erklärt den fehlenden Teil darin nunmehr zum "Nicht-Kaufgegenstand" und ich frage mich jetzt ernsthaft, ob ich nach dieser Entwicklung nicht die Mühen auf mich nehmen sollte, hier nachträglich doch eine negative Bewertung zu initiieren?

 

Ich fühle mich gerade ehrlich überfordert und überfahren. Wie seht Ihr diesen Vorfall; bin ich im Unrecht?

Ich danke Euch vorab ganz herzlich für Eure Einschätzungen und Ratschläge.

 

cafenoir1979

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Tag, @cafenoir1979 

 

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