07-12-2016 08:26
Liebe Mitglieder,
auf meinen Namen hat jemand ein Handy ersteigert und gleich seine Lieferadresse eingetragen (Jordanstraße 21 in Dresden).
Ich werde Anzeige bei der Polizei erstatten.
Auf den ersten Schreck folgte natürlich die Wut.
Zum Glück hatte der Verkäufer 14-tägiges Rückgaberecht angegeben.
Aber am Ende stecken Verkäufer und Empfänger unter einer Decke.
Wem erging es ähnlich?