08-12-2012 11:19
VK streicht Gebote und beendet vorzeitig Auktion
kann er dieses unbegründet tun, da durch Gebotsabgabe doch bereits ein Kaufvertrag zum Zeitpunkt des Auktionsabbruches über das gültige Höchstgebot zustande kam !
1. Ist VK verpflichtet, ausführlich die Beendigung zu begründen ?
2. Hat Käufer das Recht, diee Gründe zu erfahren bzw. die Daten des VK von eBay ?
Katzenjogi, wenn der Sohn minderjährig ist, können die Eltern sehr wohl die Schuhe verkaufen. Selbst wenn er diese vom Taschengeld gekauft hätte.
"hätte nicht verkauft werden sollen" - bisschen schwammig und halte ich für nicht brauchbar als Irrtumserklärung.
Damit könnte sonst ja jeder kommen. SK und Startpreis in Tüdel bringen, oder das Käufergegenstück - 1000,- statt 10,00 Euro - ja, sowas passiert binnen von Sekunden, da zieht ein "so sollte es nicht sein."
Gegenstand herauspicken, Bilder machen, hochladen, beschreiben, Gedanken um Start- und Wunschpreis machen... das passiert nicht mal nebenher im Eifer des Gefechts.
"Huch, ich hab jetzt 30 Minuten und länger damit verbracht, Artikel und Beschreibung vorzubereiten. Dabei wollte ich das doch gar nicht verkaufen."?
Nope. Man kann sich im Detail vertun, auch bekannt als irren. Aber nicht bei der gesamten Geschichte.