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Ausschluss der Gewährleistung rechtens?

Hallo,

 

ein gewerblicher Verkäufer hat in seinen AGB´s folgenden Satz:


Auf Ersatzteile geben wir keine Gewähr, sofern diese nicht nachweislich durch eine vom Gerätehersteller autorisierte Vertragswerkstatt eingebaut wurden. Wurden die Ersatzteile nachweislich durch eine vom Gerätehersteller autorisierte Vertragswerkstatt eingebaut, gewähren wir auf diese Teile eine Gewähr von 6 Monaten ab Liefer- und Rechnungsdatum.


Dadurch ja wird eine Gewährleistung umgangen, wenn das Ersatzteil eben nicht von einer autorisierten Fachwerkstatt eingebaut wurde.

Nun ist das Ersatzteil (hier Anker für einen Bohrhammer) nach kurzer Zeit (30 Minuten) kaputt gegangen (nicht wegen Falscheinbau, sondern wegen eines Materialmangels).

Nach diesen AGB´s ist der Käufer dann ja der Dumme.

 

Wer kann mir sagen, ob diese Art des Gewährleistungsauschlusses überhaupt rechtmäßig ist.

 

Vielen Dank

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