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Ausversehen falsches Produkt gekauft,aufgrund der Ähnlichkeit

Hallo,

 

ich habe mir von einem privat Verkäufer ausversehen ein Produkt gekauft.Dieses kostet 70 Euro,jemand hat dasselbe Produkt für den selben Preis, aber mit mehr Inhalt ebenfalls für 70 Euro gekauft.Ich habe den Verkäufer freundlich gefragt,ob dieser den Kauf abbrechen könnte,da es sich um ein Fehler meinerseits handelt.Der Käufer reagierte

 

:Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

 

 

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@jawad1231  schrieb:

Hallo,

 

ich habe mir von einem privat Verkäufer ausversehen ein Produkt gekauft.Dieses kostet 70 Euro,jemand hat dasselbe Produkt für den selben Preis, aber mit mehr Inhalt ebenfalls für 70 Euro gekauft.Ich habe den Verkäufer freundlich gefragt,ob dieser den Kauf abbrechen könnte,da es sich um ein Fehler meinerseits handelt.Der Käufer reagierte

 

:Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

 

 

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"Vielen Dank für die Mitteilung. Ich werde die Bezahlung umgehend veranlassen." wäre eine passende Antwort. Und dann klickst du auf "Jetzt bezahlen" und bezahlst.

 

Du sagst doch selbst, dass es Dein Fehler war. Weshalb soll das jetzt der Verkäufer ausbaden und auf die Zahlung verzichten? Bei Privat-Verkäufern gibt es nun mal kein Widerrufsrecht. Wer kauft muss bezahlen.

Hallo @jawad1231 

 

Antworten nichts aber bezahlen das es auch mal etwas mit mehr drin gibt zum selben Preis berechtigt dich nicht das jetzt nicht mehr Kaufen zu wollen.

 

Das es einen Artikel nach Kauf woanders günstiger gibt das ist mir auch schon passiert das ist dann Pech

Anonymous
Nicht anwendbar

@jawad1231 

 

"Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen."

 

Was daran versehst du nicht?

 

Bezahle und gut ist es.

Hallo @jawad1231 

 

Dein "Versehen" besteht lediglich darin, dass du vorher nicht genau geguckt hast. Natürlich kann man fragen, ob ein Verkäufer mit dem Abbruch einverstanden ist. Er hat dich nun mit einem Zitat lediglich darauf hinweisen wollen, dass er zu einem Abbruch nicht bereit ist und auf deine Zahlung wartet.
Vielleicht hat er sehr wohl vorher geguckt und weiß schon, dass sein Artikel kein Schnäppchenpreis ist. Roboter (zwinkernd)

Dann ist er womöglich froh, überhaupt einen Käufer gefunden zu haben. Schade, dass du nicht geschrieben hast, um was es geht. Gibt auch private Verkäufer, die gar nicht so wirklich privat sind.


@jawad1231  schrieb:

Hallo,

 

ich habe mir von einem privat Verkäufer ausversehen ein Produkt gekauft.Dieses kostet 70 Euro,jemand hat dasselbe Produkt für den selben Preis, aber mit mehr Inhalt ebenfalls für 70 Euro gekauft.Ich habe den Verkäufer freundlich gefragt,ob dieser den Kauf abbrechen könnte,da es sich um ein Fehler meinerseits handelt.Der Käufer reagierte

 

:Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen.

 

 

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@jawad1231 

 

das Du Deinen Kauf selbstredend kurzfristig bezahlst - was denn sonst?

 

Aus Versehen kaufen ist nicht

-

Du musst Dein Gebot 2x bestätigen

-

ergo einen Kaufvertrag abgeschlossen der von Dir einzuhalten ist - Punkt!

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder