29-07-2013 16:45
Sehr geehrte Damen und Herren, vor ca. 2 Monaten gab ich für ein Cabrio 1111,00 € als Gebot ab. Es erschien der Button sofort Kaufen. Dieser wurde von mir bestätigt. Kurz darauf erschien die Kaufbestätigung in Höhe von 10999,00 € Hier hatte ich wohl versehentlich 11111,00 € eingegeben, sodass der Sofortkaufbutton erschien und ich annahm den Wagen für 1111,00 erworben zu haben. Zwei Minuten nach dem Sofortkauf teilte ich dem Verkäufer nachweislich mit, dass ich mich bei der Eingabe vertan hatte. Vier Tage später bekam ich einen Anruf von dem Verkäufer Hendricks und dieser forderte 150,00€ für den Abbruch von mir. Ich erstattete Strafanzeige wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft, da Hendricks ein Autohaus in Krefeld besitzt, welches er aber verpachtet hat. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, da Hendricks privat das Auto seiner Frau verkaufte. Hendricks verkaufte das Auto für 9000 € und forderte per Anwalt 2000 Schadensersatz. Ich nahm Kontakt mit dem Anwalt auf und dieser macht das außergerichtliche Angebot, 150,00 € für seinen Mandanten und seine 300,00 € Anwaltskosten und die Sache wäre erledigt. Halten Sie es für ratsam die 450,00 € zu zahlen ? Viele Grüße