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Hilfe bei unvollständigem artikel

Ich habe Motoradtaschen gekauft,mit der Beschreibung:Neu ohne etikett.

Nach langem Ärger mit dem Verkäufer bekam ich diese Ohne den Mittelsteg,der zum verbinden nötig ist,zugeschickt.

Dieser schreibt dreist,davon hätte nichts in der Beschreibung gestanden. Habe ich jetzt einen denkfehler? bei "neu ohne etikett kann ich doch von Vollständigkeit ausgehen,oder?

So sind die Taschen nicht zu gebrauchen

wer kann mir helfen?

MFG Mullemauso

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

>Dieser schreibt dreist,davon hätte nichts in der Beschreibung gestanden. Habe ich jetzt einen denkfehler?

 

Moin

Beschreibung? Welche Beschreibung?

Etwa dieser minimalistische Text?

 

Die Taschen sind von Iron horse und wurden noch nie benutzt.
Sie sind noch neu und unbenutzt, kann sie jedoch leider nicht verwenden.

 

Da wird doch nix beschrieben,

sondern damit reitet er sich höchstens NOCH mehr rein,

weil er nochmals beteuert, dass neu und unbenutzt . . .

 

Nein, Du hast keinen Denkfehler,

zumal die Satteltaschen als Neu ohne Etikett angeboten werden

und dieser Mittelsteg zum Artikel serienmäßig dazu gehört.

So hätte der Verkäufer in seiner Artikelbeschreibung

diesen Mittelsteg im Lieferumfang ausschliessen müssen,

es reicht nicht, ihn einfach nicht zu erwähnen.

 

Wer sich auskennt, weiss dass ein Mittelsteg dazugehört,

den man übrigens auf Fotos im Internet auch nicht unbedingt sehen kann.

Wer das Fehlen dieses Mittelsteges in seiner AB unterschlägt,

ist nicht seriös und hofft vermutlich auf höhere Gebote.

Denn OHNE Steg hättest Du vermutlich gar nicht erst geboten.

 

Du hast ein Anrecht auf diesen Steg,

aber ob Du ihn ohne juristische Hilfe erhalten wirst,

wage ich zu bezweifeln . . .

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