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Rechnungsstellung

Hallo Allerseits,

 

ich bin Gewerbetreibender und kaufe schon seid jahren Verbrauchsmaterial, Werkzeuge etc. auch über ebay ein. Doch so langsam

vergeht mir die Lust. Ich sitzte immer zum Monatsende am Rechner und muss für meine Einkäufe Rechnungen nachfordern da keine

übersandt/ übermittelt wurden. Und das wird immer schlimmer. Kann man da nicht mal eine Regel einführen. 

Wenn das nicht besser wird werde ich zu anderen Anbietern wechsel, da muss der Verkäufer eine Rechnung hinterlegen und dann kann ich  bei Bedarf darauf zugreifen. 

 

Würde dieses Anliegen auch gerne an die Verantwortlichen bei Ebay  weiterleiten.

 

MfG 

 

Rainer 

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Für einen Unternehmer ergibt sich eine Pflicht zur Rechnungserstellung aus dem Umsatzsteuergesetz

(§ 14 UStG)

 

Führt ein Unternehmer eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person aus, hat er eine Rechnung zu erteilen (§14 Abs.2 UStG)

 

Die Rechnung bedarf eines Mindestinhalts, insbesondere Anschrift des Unternehmer, Anschrift des Kunden, Ausstellungsdatum, Datum der Leistung, Leistungsart, Steuerbetrag (§14 Abs. 4 UStG)

 

Die ausgewiesene Umsatzsteuer hat der Unternehmer an das Finanzamt abzuführen. Der leistende Unternehmer ist Steuerschuldner hinsichtlich der ausgewiesenen Steuer. Der zahlende Unternehmer kann den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag in Ausübung des Vorsteuerabzugs beim Finanzamt geltend machen (§ 15 Abs.1 UStG)

 

Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der Unternehmer eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung nach

§ 14 UStG oder § 14a UStG besitzt § 15 UStG. Die Rechnung dient dem Vorsteuerabzug

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