18-08-2018 19:39
Hallo,
ich habe vor 4 Wochen ein Galaxy S7 Handy ersteigert in dessen Artikel Beschreibung stand u.a. das es "...als neuwertig zu bezeichnen..." sei.
Ich habe das Handy auch bekommen nur dann festgestellt das es "eingebrannte" Stellen im Display hat.
Dieses habe ich ein paar Tage nach erhalt, (ich war ein paar Tage unterwegs) das erstemal einschalten können und sofort beim Verkäufer reklamiert. Dieser hat diesen Display Schaden natürlich abgestritten und hätte das Handy vollkommen in Ordnung, und mit einem Zeugen, eingepackt und versendet. Das Handy wäre bei ihm nur ein paar Tage eingeschaltet gewesen und dann nur im Karton gelegen. Daraufhin hab ich über Ebay ein Rücknahme beantragt, die der Verkäufer natürlich abgelehnt hat.
Trotz nochmaligem Mailverkehr (immer offiziell über die Vorgangsseite) und Beweisfotos bleibt der Verkäufer dabei und bezieht sich auch auf seinen, in der Artikelbeschreibung erwähnten, Ausschluss der Rücknahme.
In der Ebay Hilfe lese ich das man bei unstimmigkeiten Ebay einschalten könne :
So schalten Sie eBay ein
Wenn Sie und der Verkäufer keine Lösung finden, können Sie eBay um Hilfe bitten. So geht's:
Aber dort (oder woanders) finde ich keinerlei Möglichkeit dieses auch zu tun. Immer nur die Möglichkeit dem Verkäufer nochmals zu antworten.
Daher meine Frage, was kann ich tun ? Oder kann ich diesen Fall auch bei PayPal reklamieren, da damit bezahlt ?
gruß
Du solltest bei PP einen von der Beschreibung abweichenden Artikel in der Falleröffnung nennen.
Du hast 180 Tage Zeit zu reklamieren.
( daher würde ich nie als privater Verkäufer PP als Zahlungsoption anbieten )