Verkäufer erstattet Retour nicht.
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14-06-2018 10:25
Hallo,
ich wollte einen gekauften Artikel von einen gewerblichen umtauschen, da ich keine Antwort zum umtausch erhalten habe, habe ich den Artikel wie von der Händlerseite beschrieben zur Retour angemeldet und aufgegeben.
Das Paket wurde nun vor mehr als 3 Wochen zugestellt, und damit endet die gesetzliche Bearbeitungs Frist und der Verkäufer muss nun Betrag zurückerstatten.
Ich habe jetzt mehrmals versucht den Verkäufer per Mail und Telefonisch zu kontaktieren, aber bekomme keine Antwort!
Hat jemand einen Tipp wo ich günstig ein Anwaltschreiben zur Zahlungsrückforderung erstellen lassen kann?
Oder ob sich das Überhaupt lohnt, da der Artikel nur einen Wert von 200€ hatte.
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@xy-maps@ schrieb:Hallo,
ich wollte einen gekauften Artikel von einen gewerblichen umtauschen, da ich keine Antwort zum umtausch erhalten habe, habe ich den Artikel wie von der Händlerseite beschrieben zur Retour angemeldet und aufgegeben.
Das Paket wurde nun vor mehr als 3 Wochen zugestellt, und damit endet die gesetzliche Bearbeitungs Frist und der Verkäufer muss nun Betrag zurückerstatten.
Ich habe jetzt mehrmals versucht den Verkäufer per Mail und Telefonisch zu kontaktieren, aber bekomme keine Antwort!
Hat jemand einen Tipp wo ich günstig ein Anwaltschreiben zur Zahlungsrückforderung erstellen lassen kann?
Oder ob sich das Überhaupt lohnt, da der Artikel nur einen Wert von 200€ hatte.
Servus @xy-maps
Beim Kaufen bewegst Du Dich im "bürgerlichen Recht",
deshalb geht zunächst auch ganz viel ohne Anwalt.
Du hast die Funktion "Artikel zurückgeben" von Ebay genutzt ?
Du hast in diesem Prozess die Trackingnummer der Rücksendung hochgeladen ?
Wenn ja,
solltest Du den Fall an den Support übergeben können.
Gleichwohl: Bei Zahlung per Überweisung hilft Dir Ebay sowieso nicht.
Kleiner Wehmutstropfen:
Es ist nach meiner Auffassung noch ganz ungewiss,
ob ein Rückgabeprozess über Ebay das Erfordernis einen Widerruf zu erklären aufhebt.
Soll sagen:
Kann sein, dass Du Deinen Widerruf noch gar nicht ordentlich erklärt hast
und die entsprechende Frist (bei 14 Tagen) bereits abgelaufen ist.
Lassen wir das mal außen vor:
Wenn ich an Deiner Stelle den Rückversand über eine Trackingnummer oder - zur Not - per Zeugenbeweis belegen könnte,
würde ich einem gewerblichen Händler eine datierte Frist zur Erstattung setzen
und ankündigen,
dass ich mich nicht scheuen werde,
einen Mahnbescheid auf seine Kosten zu veranlassen.
Bei einem gewerblichen Anbieter (und wenn ich selbst Verbraucher bin)
würde mir ein Einwurfeinschreiben parallel zu E-Mail
und Nachricht über Ebay - eventuell noch Fax - vollkommen genügen,
um mich auf festem Grund damit zu fühlen.
Vermutlich findet man dazu auch irgendwo Musterbriefe.