Vorsicht vor dieser Verkäuferin
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am
29-12-2017
16:39
- zuletzt bearbeitet am
30-12-2017
13:41
von
kh-marina
Eine Jacke wird als neu angeboten, erhalten offensichtlich getragene Jacke mit starkem Pilling an den Ärmeln und Pilling an anderen Stellen. Verkäuferin will erst nach Erhalt erstatten, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, will Rückversand nicht tragen, bagatellisiert, was den Zustand nicht besser macht, und empfiehlt: "Um sicher zu sein, kaufen Sie in Zukunft nur im Geschäft, suchen kein Schnäppchen bei Ebay. Für €69 für so eine hochwertige Jacke ist ein "Schnäppchen", die bekommen Sie nirgendwo im Geschäft!"
1. stimmt eigentlich: im Geschäft bekommt man keine neuen Sachen mit Tragespuren
2. Ebay steht synonym für Schnäppchen?!
Eine Frage dazu habe ich nicht wirklich, dies ist mehr informativ zu sehen.
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Anstatt hier öffentlich jemanden zu diffamieren:
Wo steht geschrieben, dass du hier ein Recht auf Schnäppchen hast?
Eine wirkliche Frage hast du nicht, aber ich:
WO ist denn dann deine entsprechende Bewertung an deine Verkäuferin?
Habt ihr kommuniziert oder ist es einfacher, mal eben einen Verkäufer öffentlich im Forum bloßzustellen?
Andersrum: Wäre es dir lieb wenn ich rausposaune, dass du 2 Gebotsrücknahmen im Profil hast und anfange zu lamentieren ob die wohl berechtigt waren oder du unebrechtigt zurückgezogen hast?
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Nur die Verkäuferin behauptet, daß das ein "Schnäppchen" sei.
Der TE hält es für wertlosen Gammel aus der Kleidersammlung.
Der TE fühlt sich von der Verkäuferin abgezockt.
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so wie herr_mecker es formuliert hat, ist leider die Realität.
Ob es Anprangern ist, sei dahingestellt. Neuware anzubieten und getragene Ware zu liefern sollte angeprangert werden. Die Verkäuferin hat im weiteren Schriftwechsel sogar eingeräumt, dass die Ware getragen ist, und das offensichtlich in der Beschreibung verschwiegen. Die Artikelbeschreibung sollte realistisch sein und nicht etwas vorspiegeln, das nicht existiert.
Viele Grüße
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Es geht nicht um ein Recht auf Schnäppchen. Das habe nicht geschrieben, sondern Ebay wirbt damit. Jeder ist frei, auf ein Angebot einzusteigen, wenn es ihm günstig vorkommt. Man sollte sich auch vor Augen halten, dass vor einer Angebotsannahme das Angebot, das vom Verkäufer selbst erstellt wird, steht. Er entscheidet über Format, Preis etc. Ein ganz normaler Handel nach BGB.
Allerdings hört bei manchem Verkäufer das Denken da auf, wo er das Geld wofür auch immer bekommen hat. "Asche Asche in meine Tasche" fällt mir da nur ein. Auch wenn das Geschäft über das Internet getätigt wurde, auch wenn sich diese Verkäuferin als privat deklariert, so endet ihr Ausschluß von Gewährleistung und Rücknahme an der Stelle, an der die Ware nicht der Beschreibung entspricht und Neu ist nunmal Neu und Alt ist nunmal Alt. Das ist einfach so, 0 oder 1.
Btw Dein Profil ist auf privat, von daher kann man Deine Aktivitäten hier nicht einschätzen. Es wirkt befremdlich, dass Du ein Haar in meiner Suppe, die hier nicht das Thema ist, suchst und vermeintlich findest. Du kennst sicherlich die Voraussetzungen für Gebotsrücknahmen? Gut, diese Voraussetzungen lagen vor. Wenn es eine Häufung gäbe, könntest Du Dich mokieren, so ist es überzogen.
Umgekehrter Fall: in dieser Woche hat jmd etwas über Sofortkauf von mir erworben und 15 Minuten später kam die Bitte, den Kauf abzubrechen. Wie beurteilst Du das? Findest Du in dem Fall auch eine Variante, in der ich die Verantwortung für die Entscheidung der Käuferin den Artikel nicht haben zu wollen, trage??? Oder wie würdest Du es bewerten, wenn ich, obwohl ich es ausgeschlossen habe und der Kauf an sich bindend ist (er ist ja für beide Seiten bindend), dem natürlich innerhalb von Minuten zugestimmt habe?!
Solche Querschüsse haben hier nichts zu suchen, hier geht es um Betrug. Dieser Begriff liefert in der Suche folgende Definition "der Vorgang, dass jmd. einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft."
Möchtest Du soetwas erleben?