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Bewertung bei gefälschter Ware

Liebe Foris,

ich suche Euren Rat!

Am WE ersteigerte ich eine "Original Chloe Paddington Bag" für EUR 256 von einem privaten Verkäufer.

Mein Fehler war, dass ich erst nach der Auktion begann, Fragen zu stellen, nämlich nach dem Kaufbeleg, den Originaletiketten und dem zugehörigen Staubbeutel. Der Verkäufer gab vor, alles nicht mehr zu besitzen (Wieso wirft man eine Quittung für einen Gegenstand weg, der rd. EUR 1.200 gekostet hat?).

 

Das erschien mir dann doch dubios, und ich wandte mich an das Purse Forum (purseblog), wo die Tasche von den Photos her als Fälschung identifiziert wurde. Ich teilte dies der Verkäuferin mit (mit entsprechendem Link), wies darauf daraufhin, dass der Verkauf von Fälschungen verboten sei und sie mir einen Transaktionsabbruch schicken solle. Alternative könne sie mir gern eine wirklich originale Paddington Bag schicken. Gezahlt hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

 

Ohne weiteren Kommentar schickte die Verkäuferin mir einen Transaktionsabbruch. Ich habe diesem noch nicht zugestimmt. Denn ich bin mir unschlüssig, ob ich sie vorher bewerten soll: Obwohl ich gut aus der Sache rausgekommen bin, finde ich es dennoch eine S*uerei, Käufern hier mehrere Hundert EUR für eine Fälschung aus der Tasche zu ziehen, die als Original angepriesen wird. (Wohlmöglich stellt die VK die Tasche sofort wieder ein.) Wie würdet Ihr handeln?

 

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