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Bin Ich verpflichtet eine Bewertung zurückzunehmen?

sockentante2012
Auf Erkundungstour

Ich brauche mal wieder Eure Hilfe. Habe einen Mini Disc ersteigert , lt. Anzeige "Top in Ordnung".War aber leider nicht so. Habe dem Vk das mittgeteilt und bat um Rücknahme. Er weigerte sich natürlich da es ein Privater war und keine Rücknahme angeboten hat.

Ich habe 2 Fachauskünfte eingeholt die mir den Defekt am Gerät bestätigt haben . Nach zig Mails mit dem VK ohne Erfolg auf Rücknahme habe ich dann den Fall eröffnet , natürlich , wie ich mir schon gedacht habe , ohne Erfolg. Er wurde dann geschlossen. Dann bekam ich von Ebay eine Mail in der stand das der VK die Bearbeitung der Mail beantragt hat ( ich habe im rot gegeben). Muß ich nun die Bewertung zurücknehmen, was ich eigentlich nicht möchte.

Ich bin auch Privatverkäufer aber wenn ein Artikel nicht ok ist nehm ich ihn trotzdem zurück.

Danke für die Hilfe

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Muß ich nun die Bewertung zurücknehmen, was ich eigentlich nicht möchte.

 

Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Die Bewertung ist zudem sachlich gehalten und daher nicht zu beanstanden.

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