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Bin wieder Höchstbietender, weil Angebot zurückgenommen wurde. Wo steht, dass ich nun zur Abnahme nicht mehr verpflichtet bin?

Ich habe auf einen Artikel geboten und wurde überboten. Nun bekam ich Nachricht, dass mein Gebot wieder an erster Stelle steht, weil das höhere Gebot zurückgezogen wurde. Ich habe mir die Gebotsliste und den Bieter angeschaut: ein typischer Fall von Pushen, weil der mit dem zurückgezogenen Gebot zu 100% bei diesem Verkäufer bietet (38 Gebote auf 17 Artikel).

 

Ich glaube, hier schon gelesen zu haben, dass ich nun nicht mehr zur Abnahme des Artikels verpflichtet bin. Ich finde das aber nirgends schwarz auf weiß in den Ebay-Grundsätzen und Regeln. Kann mir jemand helfen und sagen, wo dazu was steht?

 

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iwi.2012
Auf Erkundungstour

Moin

lies mal hier

 

Laut Ebay AGB bist du aber durch die Gebotsrücknahme nicht mehr verpflichtet den Artikel zu kaufen.

§10.1

Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Mitglied, das nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Anbieter kein Vertrag zustande. Anbieter und Höchstbietender können sich einigen, dass ein Vertrag zustande kommt.

 

Nachzulesen hier =>  http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#auktion

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