26-09-2013 16:08
Verkäufer hat 2 Sendungen verwechselt und nun die beiden Käufer unter Bekanntgabe der Adressen bzw. Telefonnummern darum gebeten die Warensendungen auszutauschen. Ist as nicht ein grober Verstoß gegen Datenschutzrichtlinien und wie kann dieser geahndet werden ?