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Darf d. Verkäufer Ware nicht verschicken,weil d. Versand teurer ist,als von ihm gedacht u. angegeben

Ich habe in ener Auktion einen Kindersitz ersteigert zzgl. angegeben Versandkosten von ca. 8 EUR. Habe alles per Paypal bezahlt. Nun erhielt ich eine Nachricht, dass die Verkäuferin nicht verschicken will und mir das Geld zurück sendet, da der Versand 34 EUR kosten würde.

 

Ich möchte den Artikel aber wie ersteigert haben.

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schrieb:

Ich habe in ener Auktion einen Kindersitz ersteigert zzgl. angegeben Versandkosten von ca. 8 EUR. Habe alles per Paypal bezahlt. Nun erhielt ich eine Nachricht, dass die Verkäuferin nicht verschicken will und mir das Geld zurück sendet, da der Versand 34 EUR kosten würde.

 

Ich möchte den Artikel aber wie ersteigert haben.


Servus @sportrikku999

 

Zunächst ist freilich der Verkäufer dafür verantwortlich,

dass er die richtigen und tatsächlichen Versandkosten angibt.

Aber es ist und bleibt menschlich,

dass Leute dabei Fehler machen.
Aus Unerfahrenheit

oder weil eine alte Vorlage benutzt wurde.

 

Allerdings gibt es auch Verkäufer,

die Vorwände suchen,

einen Verkauf irgendwie abzubrechen,

wenn ihnen der Gesamtpreis nicht gefällt.

 

Leider wirst Du über Ebay wenig machen können,

wenn der Verkäufer Dir den Betrag einfach erstattet.

So ist jedenfalls meine Erfahrung.

Da muss man dann meistens schon zivilrechtlich gegen einen Anbieter vorgehen.

Nicht einfach,

aber machbar.

 

Ich kann mir keinen Kindersitz vorstellen,

der für einen so hohen Preis verschickt werden muss.

Würde es Dir etwas ausmachen,

uns auf den Artikel zu verlinken ?

 


schrieb:

Ich habe in ener Auktion einen Kindersitz ersteigert zzgl. angegeben Versandkosten von ca. 8 EUR. Habe alles per Paypal bezahlt. Nun erhielt ich eine Nachricht, dass die Verkäuferin nicht verschicken will und mir das Geld zurück sendet, da der Versand 34 EUR kosten würde.

 

Ich möchte den Artikel aber wie ersteigert haben.


Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen. Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme zustande. Dies gilt auch für Verträge, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.  

Wer als Verkäufer einen Artikel bei eBay einstellt, gibt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab.

Wenn ein Käufer bei einer Online-Auktion ein Gebot für einen Artikel abgibt, erklärt er damit die Annahme des Angebots unter der Bedingung, dass er im Zeitpunkt des Endes der Auktion Höchstbietender ist. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion kommt zwischen Verkäufer und Höchstbietendem ein Vertrag zustande. Bei Sofort-Kaufen-Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang anschließend bestätigt.

Wichtige Informationen zum "Angebot an unterlegene Bieter" finden Sie hier.

Sowohl Käufer als auch Verkäufer sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer die Ware im vereinbarten Zustand zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Angebotsformaten bei eBay finden Sie hier.

 

 

m.M. das ein Kinderwagen nicht für 8,00 € versendet werden kann

sollte jedem Käufer klar sein..

Du könntest dem Verkäufer mit den Versandkosten entgegen kommen...

ich z.B. hätte den Verkäufer vorher angeschrieben und nachgefragt...

aber in Deutschland ist Geiz ja geil...

 

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