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Darf der Verkäufer seine schon vom Käufer ersteigerte und bezahlte Ware nach der Versteigerung als vergriffen angeben ?

denziggy
Auf Erkundungstour

Wir haben am 06.0712 bei jago24 eine XL Hängematte mit Gestell ersteigert aber nie geliefert bekommen.

Nach langem hin und her haben wir bemerkt dass wir unser Geld zurücküberwiesen bekommen hatten....ohne Erklärung oder Sonstiges.

Telefonnummer stimmte nicht und auf die mail kam auch keine Antwort.

Nach einigen Versuchen kam dann die Antwort ; Artikel vergriffen.

Darf man mit Artikel werben und verkaufen die schon vergriffen sind?? Und wie kann eine gebrauchte Hängematte die angeblich aus Kundenretour oder so stammte wieder vergriffen sein??

Was können wir nun tun??

Wir wollten nicht unser Geld zurück sondern unsere ersteigerte Hängematte!

 

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