19-08-2019 07:58
Hallo,
ich habe MBT Schuhe ersteigert: „MBT Schuhe *neu* 37 2/3Nicht getragen“
( 323877269356 ). Diese sind weder ungetragen, was man an den Erde Rückständen an der Sohle klar erkennen kann, noch neu, was man an den beschädigen Seiten der Schuhe sehen kann.
Ich habe per Überweisung bezahlt, da kein PayPal angeboten wurde.
Ich hatte eine sehr unfreundliche Mail-Kommunikation mit dem Verkäufer, der mir einen Teilbetrag zurückerstatten wollte, was ich abgelehnt habe, da es sich um MBT Schuhe handelt, deren weicher Kern kaputt ist und die Schuhe somit einen erheblichen Mangel haben (Federung beim Laufen). Ich möchte den Preis der Schuhe zurück, den Versand hätte ich übernommen…
Nach einer ziemlich unverschämten Mail habe ich das ganze erstmal über das Wochenende ausgesessen. Was kann ich nun noch tun?
Danke für Eure Hilfe.
Uta
Hallo.
Manche Verkäufer denken, mit dem Gewährleistungsausschluss wären sie immer und grundsätzlich aus der Sache raus. (Und das schreibe ich, der hier ebenfalls gerne mal was verkauft).
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der verkaufte Artikel auch die beworbene Eigenschaft besitzen muss.
(Extrembeispiel: Wenn ich einen Füllfederhalter aus Metall verkaufe, liefere dann aber einen Kugelschreiber aus Plastik, wäre jedem absolut klar, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht; da nützt auch kein nicht vorhandenes Rückgaberecht).
Wenn der Verkäufer also Neuware (inklusive Ettikett, ungetragen) bewirbt, muss der gelieferte Artikel selbstredend die benannte Eingenschaft aufweisen.
An der Stelle wird gerne gefragt, ob eine Privatperson überhaupt "Neuware" im rechtlichen Sinne verkaufen kann, aber das ist ein anderes Thema.
Die Antwort von excludio trifft es hier.
20€ sind für den einen nicht viel, für andere Personen trotzdem schmerzhaft.
Eine Bitte: Zögere nicht, wenn es angemessen ist, die Bewertung entsprechend "rot" zu halten, mit sachlichem Kommentar.
Ich selber habe in der Vergangenheit viel zu oft komplett auf eine Bewertung verzichtet, wo eine Rote wirklich angemessen gewesen wäre, weil ich früher immer der Nette sein wollte, der alles verzeiht.
Das System hier ist aber darauf angewiesen, dass man schlechte Verkäufer auch entsprechend als solche erkennt.
@codokaktus schrieb:Hallo,
ich habe MBT Schuhe ersteigert: „MBT Schuhe *neu* 37 2/3Nicht getragen“
( 323877269356 ). Diese sind weder ungetragen, was man an den Erde Rückständen an der Sohle klar erkennen kann, noch neu, was man an den beschädigen Seiten der Schuhe sehen kann.
Ich habe per Überweisung bezahlt, da kein PayPal angeboten wurde.
Ich hatte eine sehr unfreundliche Mail-Kommunikation mit dem Verkäufer, der mir einen Teilbetrag zurückerstatten wollte, was ich abgelehnt habe, da es sich um MBT Schuhe handelt, deren weicher Kern kaputt ist und die Schuhe somit einen erheblichen Mangel haben (Federung beim Laufen). Ich möchte den Preis der Schuhe zurück, den Versand hätte ich übernommen…
Nach einer ziemlich unverschämten Mail habe ich das ganze erstmal über das Wochenende ausgesessen. Was kann ich nun noch tun?
Danke für Eure Hilfe.
Uta
Servus @codokaktus
Ich meine nicht,
dass man einen Rechtsanwalt für dieser Art Streitfall braucht.
Du hast zunächst "nur" einen Anspruch auf Nacherfüllung.
Wurden Dir neue Schuhe verkauft,
dürfen sich nicht gebraucht und schon gar nicht defekt sein.
So etwas fordere ich mit datierter Fristsetzung.
Allerdings auch schriftlich und mit allem Pipapo.
Kommt da nix oder der VK verweigert die Nacherfüllung,
geht es um Rückabwicklung und
ich betreibe die Mahnung inkl. Mahnverfahren.
Manchmal hilft es,
wenn man dem VK vorrechnet,
was ihn der Spaß kosten kann.
Nur als Hinweis:
Wenn ich bei VK mit wenigen Verkäuferbewertungen kaufe,
dann höchstens Kleinkram für wenige Euro.
Nun waren diese Schuhe auch nicht wahnsinnig teuer.
Der Verlust hielte sich in Grenzen.
Solltest Du dem nun eine berechtigte rote Bewertung verpassen,
sollte seine Möglichkeit zum Verkauf eigentlich gegessen sein.
Aber heute weiß man ja nie,
wie Ebay so agiert.
Diese Schuhe?
Da kannst Du gar nichts machen, wenn der Verkäufer nicht freiwillig zurücknimmt.
Für 20,- € wirst Du wohl kaum einen Anwalt beauftragen wollen, was die einzige Möglichkeit wäre, um evl. die Rücknahme zu erzwingen.
Über ebay läuft da mangels Käuferschutz nichts.