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Defekte Ware erhalten - großen Ärger mit Verkäufer

Hallo an alle hier, ich würde sehr gern Eure Meinung hören.  Ich bin als Käufer hereingefallen. Heute kam defekte Ware an und ich habe mich maßlos geärgert vor allem über das Verhalten des VK. Und zwar habe ich ein Computergehäuse gekauft , ÜW-Betrag war 41 Euro. Bis auf den cardreader war es ohne Hardware, also nur das gehäuse. In der AB stand nichts von Mängeln oder Defekten, zum Zustand war lediglich "gebraucht" angegeben, keine weitere nähere Ausführung zum Zustand. Als Käufer hatte man den Eindruck, dass es keine Mängel gibt, weil keine erwähnt worden sind.

Teil kam also heute an, gleich ausgepackt. Mir fiel gleich auf, dass eine der vorderen Klappen, die den Cardreader eigentlich verdecken sollte, defekt war - sie schloss nicht mehr zu, sondern fiel immer wieder auf. Und ausgerechnet auf das hatte ich Wert gelegt, dass die Klappen vorne alle schließen.  Die Rückseite des Gehäuses war/ist  an einer Stelle eingedrückt und verbogen. Sieht nicht schön aus, sieht richtig demoliert aus. Über den vielen schmutz innen und dass es stark verraucht stinkt und brauner Nikotinbelag auf der inneren Seitenwand ist, darüber habe ich mal hinweggesehen.  Und ob der Cardreader überhaupt funktioniert, weiß ich noch gar nicht. Eigentlich ist das Teil reif für den Sperrmüll.

Reklamation beim Verkäufer , habe ihm Fotos davon geschickt - begann und endete in einem Streit. Er war sehr provozierend ins einer Art, und er behauptete, bei ihm sei alles ganz gewesen, es sei ein Transportschaden. Transportschaden ist wirklich ausgeschlossen, denn es war ein sehr stabiler Karton, keinerlei Beschädigungen am Karton zu sehen, Styropor innendrin. Denn sonst  hätte ein spitzer Gegenstand von außen durch den Karton die Rückwand beschädigen müssen, und der Karton wäre auch beschädigt. Aber nichts..

Verkäufer unterstellte mir dann, ich hätte das Gehäuse beschädigt.... jedenfalls er redete sich heraus auf eine ganz fiese Art. Da der Verkäufer seinen Fehler nicht zugab und mich mit dem defekten Teil im Regen stehen ließ, habe ich ihm mitgeteilt, dass ich zur Polizei gehe und Anzeige mache. Ist ihm egal, dann würde er gegen mich auch eine Anzeige machen, denn er bezeichnete meine Ankündigung rechtlicher Schritte als Erpressung .

 

Meine Frage:

Wenn Ware Mängel hat, müssen sie dann unbedingt extra aufgeführt in der AB stehen? Oder wenn der Artikel lediglich als "gebraucht" bezeichnet wird und sonst keine weiteren Zustandsangaben in der AB sind, muss man dann auch in kauf nehmen, dass der Artikel Defekte und Mängel hat?

Ich meine wenn zweiteres der Fall wäre, muss ich in den sauren Apfel beißen und habe Pech gehabt. Für mich war bisher immer das erste stimmig. Wenn Mängel da sind, müssen sie extra erwähnt werden.

Wenn aber zweiteres der Fall ist und Mängel nicht extra erwähnt werden müssen und bei der Beschreibung "gebraucht" man auch hinnehmen muss, dass man Mangelware bekommt, dann habe ich sowieso rechtlich gesehen keine Chance.

Oder?

 

danke im Voraus für Eure Tipps.

 

 

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