10-08-2017 11:28
Guten Tag,
ich habe ein Getriebe gekauft, welches als defekt verkauft wurde und auch offensichtlich defekt ist.
Der Verkäufer hat den Kennbuchstaben "EGR" angegeben.
Der Verkäufer hat behauptet, dass er diese Buchstaben "vom Getriebe entnommen" hat.
Das Angebot: http://www.ebay.de/itm/322447242640
Diese Buchstaben sind sehr wichtig, da ich ein Getriebe mit einer speziellen Übersetzung des 5. Ganges benötige.
Der 5. Gang kann bei der auf den Bildern sichtbaren Beschädigung noch völlig intakt sein.
Als das Getriebe bei mir angekommen ist habe ich natürlich direkt den 5. Gang angesehen und musste mit Erschrecken feststellen, dass er überhaupt nicht passt.
Die Übersetzung passt eher zu einem Benzin Getriebe als zu einem TDI und schon gar nicht zu dem verkauften EGR Getriebe.
An der Stelle an der sich normalerweise die Kennbuchstaben befinden sind Spuren von einem Fräser aber keine Buchstaben...
Wer sich auch nur ein bisschen mit diesen Getrieben auskennt kann das leicht sehen:
Den Verkäufer habe ich natürlich schon kontaktiert.
Er hat daraufhin zunächst behauptet, dass die Buchstaben dem Getriebe entnommen wurden (wie auch immer das gehen soll - siehe Bild)
Und er hat noch zusätzlich erwähnt, dass ein gebrauchter Artikel vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Ich sehe das so: defekt oder nicht ist egal, wenn falsche Angaben gemacht werden.
Denn mit falschen Angaben kommt kein Kaufvertrag zustande.
Wie stehen meine Aussichten auf Erfolg, sobald der eBay Käuferschutz eingeschaltet werden kann?
Hallo,
in meinen Augen ist die Sachlage ganz klar.
Der VK muss rückabwickeln.
Allerdings sehe ich da ein Problem....bei Falleröffnung bekommst Du warscheinlich Dein Geld zurück, aber...
wie kommst Du an die Rückversandkosten wenn der VK Dir sie nicht vorher überweist?
50,-€ wie angegeben sind ja nicht gerade mal ein Pappenstiel.
Bin mal gespannt wie der VK sich dazu äussert.