10-08-2017 11:28
Guten Tag,
ich habe ein Getriebe gekauft, welches als defekt verkauft wurde und auch offensichtlich defekt ist.
Der Verkäufer hat den Kennbuchstaben "EGR" angegeben.
Der Verkäufer hat behauptet, dass er diese Buchstaben "vom Getriebe entnommen" hat.
Das Angebot: http://www.ebay.de/itm/322447242640
Diese Buchstaben sind sehr wichtig, da ich ein Getriebe mit einer speziellen Übersetzung des 5. Ganges benötige.
Der 5. Gang kann bei der auf den Bildern sichtbaren Beschädigung noch völlig intakt sein.
Als das Getriebe bei mir angekommen ist habe ich natürlich direkt den 5. Gang angesehen und musste mit Erschrecken feststellen, dass er überhaupt nicht passt.
Die Übersetzung passt eher zu einem Benzin Getriebe als zu einem TDI und schon gar nicht zu dem verkauften EGR Getriebe.
An der Stelle an der sich normalerweise die Kennbuchstaben befinden sind Spuren von einem Fräser aber keine Buchstaben...
Wer sich auch nur ein bisschen mit diesen Getrieben auskennt kann das leicht sehen:
Den Verkäufer habe ich natürlich schon kontaktiert.
Er hat daraufhin zunächst behauptet, dass die Buchstaben dem Getriebe entnommen wurden (wie auch immer das gehen soll - siehe Bild)
Und er hat noch zusätzlich erwähnt, dass ein gebrauchter Artikel vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen ist.
Ich sehe das so: defekt oder nicht ist egal, wenn falsche Angaben gemacht werden.
Denn mit falschen Angaben kommt kein Kaufvertrag zustande.
Wie stehen meine Aussichten auf Erfolg, sobald der eBay Käuferschutz eingeschaltet werden kann?
Servus @disoalja
Das Angebot habe ich mir angesehen.
Wenn Du mit Paypal gezahlt hast,
ist eine Fallöffnung eventuell hilfreich,
aber Du mußt damit leben,
daß ein Mitarbeiter die Situation bewertet
und auch gegen Dich entscheiden kann.
Das Problem dabei:
Auch wenn Du Zustimmung seitens Ebay erfährst,
mußt Du unter Umständen die Ware zurücksenden
und eine Sendungsnummer im Fall hochladen
Da die Versandkosten hier höher als der Warenwert sind,
lohnt sich das nicht wirklich.
Den Bewertungen entnehme ich,
daß man auf den Rücksendekosten auch mal sitzenbleibt.
Mitunter wird auch ein "Gutachten" verlangt.
Der nächste Schrottplatz könnte Dir weiterhelfen,
wenn es dazu kommt.
Den Bewertungspunktestand von 98,9% bei einem Händler mit
über 20.000 Bewertungen hätte mich abgeschreckt.
Das Problem bei einer Rückgabe wäre nun,
daß er behaupten dürfte,
Dir das richtige Teil geschickt zu haben
und Du ein ganz anderes Teil zurückschickst.
Darum würde ich von ihm eine Nacherfüllung verlangen.
Du hast ein EGR gekauft - defekt hin oder her -
und Du willst auch ein solches haben.
Er muß - egal, wie er das einzuschränken versucht - Dir schon liefern,
was er angepriesen und beschrieben hat.
Leg Dir das Angebot als "Hardcopy" ab.
Ich würde mich auf § 439 BGB berufen.
Wüßte nicht, daß er das ausschließen kann.
Du kannst darauf hinweisen,
daß er die Rückgewähr der mangelhaften Ware verlangen kann,
wenn er mangelfreie geliefert haben wird. (§ 439 Abs. 4 BGB)
Die Kosten hat er zu tragen.
Verweigert er die Nacherfüllung,
könntest Du die Rückabwicklung verlangen
und ggf. auch alle Unkosten per Mahnbescheid von ihm eintreiben.
@disoalja
Das Problem bei Rückabwicklung über Ebay/Paypal ist halt,
daß man Dir in den allermeisten Fällen natürlich nur das erstatten kann,
was Du ursprünglich gezahlt hattest.
In Deinem Fall eben € 77,00.
Es gibt Ausnahmen, aber wann diese eintreten,
weiß ich nicht.
Voraussetzung für die Erstattung des Betrags an Dich wäre vermutlich das Hochladen
einer nachverfolgbaren Sendungsnummer,
mit der Du die Rücksendung belegst.
Die Kosten für den Rückversand müßtest Du Dir dann selbst erstreiten.
Und das auch noch unter erschwerten Bedingungen,
weil Du bei Falschlieferung zunächst nur einen gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung hast.
In nur ganz wenigen Fällen kann man sich das Verlangen einer Nacherfüllung sparen.
Ich halte dies nicht für einen solchen Fall.
Erst wenn die Nacherfüllung im unzumutbaren Rahmen fehlschlägt
oder der Händler diese ausdrücklich verweigert
oder selbst Rückabwicklung anbietet,
ist man bei der Rückabwicklung.
So ist der formale Ablauf im rechtlichen Rahmen.
Warum sollte hier kein Kaufvertrag zustande gekommen sein?
Anfechten geht weitgehend nur bei Arglist oder Irrtum Deinerseits (Du willst anfechten).
Arglist ist ganz schwer zu beweisen.
Hier sowieso.
Irrtum sehe ich auch nicht:
Du hattest auf Basis der Artikelbeschreibung des Verkäufers eine Willenserklärung abgegeben.
Also ist formal auch ein Kaufvertrag zustande gekommen.