23-05-2018 10:09
Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.
Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit
25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.
Vielleicht könntest Du mal konkret schildern, was überhaupt vorgefallen ist.
Du hast gekauft, bezahlt erhalten und dann...?
Artikelnummer
@rosali1910
Oje- ein völlig neuer Gewerbetreibender, der offenbar nicht allzu viel Ahnung hat.
https://www.ebay.de/itm/Arbeitslatzhose-Arbeitshose-Mechaniker-Klempner-Hose-Latzhose-Gr-62-46-blaum...
Dass Du die Rückversandkosten tragen musst, dürfte klar sein. Also muss dir der Verkäufer den Artikelpreis und den Hinversand erstatten.
Ich gehe davon aus, dass die Hose nicht benutzt und alle Etiketten noch dran sind. Lagerkosten sind natürlich Quatsch. Ich fürchte aber, dass Du ohne zivilrechtliche Maßnahmen nicht weiterkommen wirst, was sich natürlich bei dem Kaufpreis nicht lohnt.
Du hast jetzt folgene Möglichkeiten:
- Du rufst einfach mal an und erklärst ihm freundlich seine eigene Widerrufsbelehrung.
- Du kannst ein Einschreiben mit deiner Forderung senden.
- Du lässt es auf sich beruhen und bewertest den Verkäufer sachlich rot.