23-05-2018 10:09
Der Verkäufer hat nach Rücksendung der Latzhose einen Betrag von € 22,40 als Rückzahlung gemeldet.
Tatsächlich habe ich aber nur € 13,42 EUR bekommen.Nach telefonischer Anfrage beim Verkäufer wurde der Abzug mit
25v.H.Wiedereinlagerungskosten begründet.Wie komme ich an dasRestgeld und ist das überhaupt zulässig ?Die Meldung einesFalles war nicht möglich,da es sich um einen Abbruch handelte.
Hallo,
das mit den Wiedereinlagerungskosten ist natürlich Nonsens.
Schreib den wohl neuen VK mal an und frag Ihn was er davon hält wenn Du die ganze Sache
mal der Wettbewerbstentrale meldest.
Mal sehen wie lange sein Laden dann noch verkauft.