23-12-2018 18:21
Der gewerbliche Verkäufer hat nach meiner sofortigen paypalzahlung den Verkauf eines per Sofort kaufen Option erworbenen Artikels nach 3 Tagen abgebrochen und mir das Geld zurücküberwiesen. Im Verlauf wird mir kein Grund genannt. Wie kann ich von ebay den vom Verkäufer angegebenen Grund erfahren?, denn ein Problem kann man nicht mehr melden, da mit dem Abbruch der Vorgang einmal eröffnet wurde und durch die Rückzahlung sofort geschlossen wird. Bei meinem Vorgehen gegen den Verkäufer wäre es aber hilfreich diesen Grund zu wissen, evtl. wurden ja beim Abbruch falsche Angaben gemacht.
Danke für eure Hilfe!
@ankekl schrieb:Der gewerbliche Verkäufer hat nach meiner sofortigen paypalzahlung den Verkauf eines per Sofort kaufen Option erworbenen Artikels nach 3 Tagen abgebrochen und mir das Geld zurücküberwiesen. Im Verlauf wird mir kein Grund genannt. Wie kann ich von ebay den vom Verkäufer angegebenen Grund erfahren?, denn ein Problem kann man nicht mehr melden, da mit dem Abbruch der Vorgang einmal eröffnet wurde und durch die Rückzahlung sofort geschlossen wird. Bei meinem Vorgehen gegen den Verkäufer wäre es aber hilfreich diesen Grund zu wissen, evtl. wurden ja beim Abbruch falsche Angaben gemacht.
Danke für eure Hilfe!
Servus @ankekl
Ebay toleriert ein solches Verhalten.
Allerdings wird einem VK bei Häufung solcher Fälle das Leben nicht leichter gemacht.
Ich durfte unlängst nach einem Sofortkauf und sofortiger Zahlung durch mich
auch erleben,
dass der Verkauf abgebrochen und das Geld erstattet wurde.
Hier meldete sich aber der VK vorher bei mir,
erklärte mir,
dass aus unerfindlichen Gründen ein Artikel immer wieder mit der falschen Größe aufgeführt werde
und er und Ebay das nicht geregelt bekommen.
Der Grund,
den der VK dabei bei Ebay angibt,
ist relativ egal.
Bei einem gewerblichen VK kannst Du diesen über sein Impressum kontaktieren
und direkt fragen
oder rechtliche Schritte einleiten.
Bei ebay läuft größtenteils ja alles automatisch ab. Daher wird Ihnen ebay keinen Grund für den Abbruch nennen. Wenn Sie unbedingt den (gekauften) Artikel haben wollen, müßten Sie das m.E. rechtlich durchsetzen.