16-03-2018 12:59
Ich habe einen Artikel bei Ebay Click'n'collect bestellt. Ich hatte es zu einer Packstation geschickt. Ebay sagt, dass der Gegenstand von der Packstation abgeholt werden kann. Aber die DHL Tracking-Informationen sagen, dass es an den Verkäufer zurückgegeben wurde, weil es die Versandanforderungen nicht erfüllt. Der Verkäufer behauptet, dass es an mich geliefert wurde.
Ich kann Ebay nicht darüber kontaktieren, ohne einen Fall zu eröffnen, aber dafür ist es zu früh. Aber die DHL Tracking-Informationen werden verschwinden, sobald der Verkäufer den Artikel abgeholt hat. Dies ist eine Lücke, die Ebay so schnell wie möglich beheben muss. Wie kontaktiere ich Ebay?
Wäre es ein Verstoß für mich, den Link zu den DHL-Tracking-Informationen zu posten, so dass einige Leute hier legal Zeuge der Details werden können?
wenn du per click and collect kaufst, wird überhaupt nicht versendet !
Sondern du holst dir deine Ware im jeweiligen Handel vor Ort ab !
Hallo @williahar-28
Wenn das Paket zu groß war für die Packstation ist das deine schuld dann bekommt der Verkäufer von dir nochmal Porto gezahlt und dann geht das Paket an deine Hausadresse.
Ich verstehe das ganze Thema hier eigentlich nicht:
Der Verkäufer hat sich um die Versandmodalitäten und die Nutzung der angebotenen Versandservices zu kümmern. Wenn er den Versand an Packstationen anbietet, ist das doch wohl sein Fehler?
Bitte auch zu beachten, dass der Verkäufer vermutlich sogar um die Größe des Paketes wusste. Zumindest für mich suggerieren das die Versandkosten zu 8,49 € als DHL Paket. Das entspräche der zweiten Gewichts- und Größenklasse anstelle der ersten zu 5,99 € online bzw. 6,99 € Filialpreis.
Das einzige, was ich als Käufer kennen muss, sind die Import- und Zollbedingungen beim Kauf im Ausland.
Ist das hier jetzt durch Käufer betreutes Verkaufen?
Nein, natürlich nicht.
Da besteht kein Unterschied, wenn z.B. durch einen Verkäufer der Versand als Maxibrief angeboten ist, das gute Stück jedoch von der Größe oder dem Gewicht her (was der Käufer nun wirklich nicht kennen muss) eben nicht mehr in einen Maxibrief, sondern nur noch in ein Paket passt.
Wer trägt hier wohl die Mehrkosten?
Dann soll also der Verkäufer das Ding wieder gerade bügeln, jedoch nicht der Käufer nochmals das Porto entrichten.
Angeboten ist angeboten, solch banale Irrtümer gehen wohl zu Lasten des Verkäufers.
Eben man muss hier nicht immer den Käuferschützer raushängen lassen und denn Verkäufern alles anlasten nur weil es hier Rote Bewertungen zu lässt es ist nicht meine Aufgabe dem Käufer jedes mal zu sagen das, das Paket zu groß ist für Packstation auch für die Käufer ist es hier nicht mit nur klick klick und Gekauft getan.
@maulwurfn2014
TE schrieb:
"Aber die DHL Tracking-Informationen sagen, dass es an den Verkäufer zurückgegeben wurde, weil es die Versandanforderungen nicht erfüllt."
Was ist denn hieran irgendwie nicht zu verstehen?
Wie kommt Ihr so felsenfest darauf, dass TE schuld wäre und nicht der Verkäufer?
Habt Ihr zufällig in dem bereitgestellten Link zur DHL Packstation folgende Angabe übersehen?
Warum also ist das Paket nicht an eine Postfiliale mit Benachrichtigungskarte und eMail dazu geliefert worden?
Auch ich wiederhole mich gerne:
Der Verkäufer gibt die Versandbedingungen vor, der Käufer erfüllt mit Auswahl und Zahlung das Seinige. Da wollt Ihr allen Ernstes dem Käufer die Schuld zuweisen? Wenn der Verkäufer nicht seine grundlegenden Hausaufgaben zum Versand macht, also seine Sorgfaltspflicht bei der Erstellung des Angebotes vernachlässigt?
Das liest sich in vielen anderen Statements auch von Euch ganz anders.
Servus @williahar-28
Es wäre hilfreich,
wenn Du uns die Artikelnummer nennst.
Viele Artikel,
die mit Click & collect beworben werden,
können natürlich auch versendet werden.
Was Ebay Dir zur Sendungsverfolgung schreibt,
kann Dir ganz egal sein.
Das hat weder Hand noch Fuß.
Du snappst die Sendungsverfolgung einfach im aktuellen Stand
und brauchst eigentlich keine Fallöffnung,
weil Du bei einem gewerblichen Händler viel besser
ohne Ebay zu einer Einigung kommen solltest.