11-03-2017 20:00
Den u.a. Text habe ich schon eingestellt, jedoch hat sich zwischenzeitlich die Situation verändert:
Hallo,
wer kann mir im nachfolgenen Fall weiterhelfen:
Im Januar d. J. habe ich einen Pullover ersteigert, der sich nach Warenerhalt als "getragen" und nicht als "neu" herausstellte.
Dieses wurde der Verkäuferin sofort mitgeteit, es erfolgte hierauf ihrerseits jedoch keine Reaktion. Daraufhin habe ich Kontakt zu ebay aufgenommen und die Verkäuferin wurde erneut angeschrieben. Hierauf meldete sich die Verkäuferin und bestritt alles, bot aber an, den Pullover zurück zu nehmen. Diesen habe ich versichert bzw. mit Sendungsverfolgung zurückgesandt; laut DHL hat die Verkäuferin selbst das Paket entgegen genommen.
Heutiger neuer Zusatz zu diesem Thema:
Bis gestern habe ich trotz erneuter Anschreiben meinerseits und seitens des ebay Kundendienstes keine Reaktion erhalten, bzw. wurde der Kaufbetrag nicht zurück erstattet.
Heute, 11.03. hat die Verkäuferin den Pullover mit einem handgeschriebenen Zettel (ohne Anrede) mit folgendem Text zurückgesandt:
"Kein Peeling zu erkennen, vielleicht meinen Sie die Struktur? Tragespuren oder Tragepeeling hat der Pullover definitiv nicht. Dahr keine Rücknahme wie auch schon im Angebot/Kaufvertrag zu entnehmen".
In einem vorangegangenen Schriftverkehr äußerte sich die Verkäuferin noch so:
"Wie im Angebot beschrieben . Keine Rücknahme . Ich werde es mir aber ansehen . Denn auch ich habe Bilder und Videos von dem Pullover bevor er in andere Hände geht .
Sie können gerne den Rückversand in die Wege leiten . Dann werden wir sehen . Ich nehme den Pullover gerne zu dem Spottpreis zurück . Die Mängel welche in ihrer ersten Nachricht stehen stimmen definitiv nicht .Hier war der Pullover einwandfrei . Keine Mängel . Ungetragen ."
Meine Anmerkung hierzu: Der Pullover ist definitiv getragen worden, was ich fotografisch dokumentiert habe -s.u.-
Welche Optionen stehen mir jetzt noch zur Verfügung?
Wer kann mir einen guten Rat geben?
Herzlichen Dank für eure Mühe!
murmelinchen3